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BFH entscheidet über Fahrtkosten der Freiberufler

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Der Unternehmer entscheidet grundsätzlich frei, welche Betriebsausgaben er tätigt. Aber die Ausgabe muss wirtschaftlich sinnvoll sein. Bei einem geleasten Luxussportwagen mit 5.700 betrieblichen Kilometern in drei Jahren trifft das nicht mehr zu.

München, 6. August 2014 – Der Bundesfinanzhof veröffentlichte heute seine Entscheidung zur Angemessenheit von Fahrzeugkosten. Die Kosten für einen Luxussportwagen werden nur mit maximal zwei Euro pro Kilometer berücksichtigt.

Klar übertrieben

Bei manchen Fällen fragt man sich, wer auf die Idee kam, sie dem BFH vorzutragen. Der Tierarzt mit dem Ferrari Spider ist so einer. In drei Jahren zahlte er 98.000 Euro für 6.750 Kilometer Fahrspaß. Davon fuhr er insgesamt 5.700 Kilometer zu Gerichtsterminen und Fortbildungen. Für die Strecken im beruflichen Alltag nutzte er ein anderes Fahrzeug. Die Kosten von über 14 Euro pro Kilometer, bei 15 betrieblichen Fahrten an 20 Tagen, wollte er als Betriebsausgaben berücksichtigt bekommen.

Limit – Mercedes S Klasse

Das ging dem Finanzamt zu weit. Es zückte den § 4 (5) Nr. 7 EStG. Dieser schließt unangemessene Betriebsausgaben vom steuerlichen Kostenabzug aus. Der BFH stimmte dem zu. Die Gründe: Der Luxusportwagen wurde nicht für die berufstypischen Fahrten genutzt. Die betriebliche Nutzung war in Verhältnis zu den horrenden Kosten sehr gering. Und der Repräsentationswert eines Ferrari Spider sei enorm. Am Ende bekam der Kläger zwei Euro pro Kilometer. Diese leitete der BFH von den durchschnittlichen Kosten aufwändigerer Modelle gängiger Marken der Oberklasse ab. Bei entsprechenden Umsätzen und Gewinnen ist ein Mercedes S Klasse also angemessen.


Bildnachweise: © big-label/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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