Der BFH hat in einem Urteil vom 18. Dezember 2008 festgestellt, dass die private Nutzung eines Werkstattwagens durch Mitarbeiter vom Finanzamt nachgewiesen werden muss.
Nutzt der Mitarbeiter den Wagen laut eigenen Angaben lediglich für die Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte, so kann laut BFH nicht automatisch eine Privatnutzung unterstellt und Lohnsteuer verlangt werden.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.