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BMF-Schreiben zu den GoBD: DStV sieht Änderungsbedarf

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Am 09.04.2013 wurde der erste Entwurf der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und zum Datenzugriff (GoBD) vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht.

 Essen, den 03.12.2014 – Dieser wurde vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) kritisiert und infolgedessen überarbeitet.

Vorhergegangene Debatten zu den GoBD

Nach der Kritik am ersten Entwurf, verfasste das BMF eine vorwiegend redaktionelle Überarbeitung, die sich zwar den Vorschlägen des DStV kaum annäherte, jedoch die Basis für eine Debatte unter Experten aus Wirtschaft, Verbänden und der Finanzverwaltung am 12. und 13. September 2013 in Berlin legte. Die Ergebnisse dieser Tagung führten zur Bildung eines Facharbeitskreises, der die Entwürfe zwischen dem 25. und dem 27. November 2013 erneut und detaillierter erörterte. Bei diesen Gesprächen konnte zwar keine generelle Einigung, dafür aber eine teilweise Änderung des BMF-Schreibens erzielt werden. Diese dient vorwiegend der Entschärfung und der Abschwächung der Forderungen seitens des Bundesministeriums für Finanzen. Weiterhin grenzen die Änderungen den Verantwortungsbereich des Steuerzahlers ein und dienen einer zeitgemäßen Anpassung der Entwürfe.

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Überarbeitungsbedürftiger Entschluss

Dennoch wurden viele Forderungen aus Wirtschaft und Verbänden im vorerst finalen BMF-Schreiben nicht berücksichtigt. Vor allem aus den Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit durch Unternehmen in Anbetracht des technischen Fortschritts und der aktuellen Rechtsprechung, besteht nach Ansicht der Kritiker weiterhin dringender Aktualisierungsbedarf. Das BMF hat deswegen die Gründung einer festen Arbeitsgruppe zugesichert. Trotz der Bedenken soll der aktuelle Entwurf noch im Dezember 2014 im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden und ab dem 01.01.2015 geltend gemacht werden.

Aus diesem Grund sollte man rechtzeitig mit Hilfe einer Kanzlei prüfen, ob Handlungsbedarf besteht. Generell ist wünschenswert, dass die restlichen Bedenken berücksichtigt und von einer zu starken Verschärfung des Steuersystems abgesehen wird, da dieses ohnehin schon schwierig genug zu überblicken ist.


Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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