Spätestens zum Jahreswechsel stellt sich für die Unternehmer, die ihr Fahrzeug zu weniger als 50% betrieblich nutzen, die Frage: Wie berechne ich meine Fahrtkosten oder Reisekosten? Der Unternehmer hat die Möglichkeit seine betrieblich gefahrenen Kilometer mittels der pauschalen Reisekostenabrechnung abzurechnen. Er kann aber eben so gut über das gesamte Jahr ein Fahrtenbuch führen und die private Nutzung damit herausfinden.
Für einen ersten Überblick kann ein Reisekosten-Rechner helfen. Damit kann jeder Unternehmer vorab mit seinen eigenen Zahlen vergleichen, welche Methode für ihn am kostengünstigsten ist.
Die Vorsteuerproblematik (mal 50 %, mal 100 % Vorsteuer werden vom Finanzamt beim Fahrzeugkauf erstattet) ist in diesem Rechner nicht berücksichtigt. Auch ersetzt der Rechner keineswegs den Gang zum Steuerberater.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.