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Buchungen der Warenkonten: Brutto- und Nettomethode

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Wenige Bereiche der Buchführung sind so vielfältig wie das Warengeschäft und somit die Buchungen der Warenkonten. Das liegt zum einen an der vergleichsweise geringen Regelungsdichte, denn neben den eigentlichen handelsrechtlichen GoB gibt es im wesentlichen nur die Pflichten zur täglichen Aufzeichnung der Warenein- und Ausgänge nach § 143 und § 144 AO. 

Andererseits aber haben sich in diesem Bereich auch zahlreiche Gepflogenheiten entwickelt, die oft das Gewohnheitsrecht der jeweiligen Branchen widerspiegeln. Für Prüfungsteilnehmer bedeutet dies natürlich auch doppelte Vorsicht – denn Prüfungsfallen und Aufgaben mit viel Transferwissen sind gewiss.

Für unser Beispiel gehen wir von einem Anfangsbestand im Warenkonto i.H.v. 1.000 Euro aus. Im Laufe der Rechnungsperiode wurden Waren im Wert von 7.000 Euro gekauft und für 20.000 Euro verkauft. Der Schlussbestand im Warenbestand betrage am Abschlussstichtag 1.500 Euro. Der Erfolg des Warengeschäftes ist unter der Maßgabe zu ermitteln, dass andere Aufwendungen (wie Personal, Ladenmiete usw.) 1.300 Euro betragen haben.

Zunächst sollte man mit einem leider weit verbreiteten Fehler aufräumen, nämlich der Verwechslung von Aufwendungen und Vermögensgegenständen. Wareneinkäufe sind stets und immer als Aktiva zu erfassen, denn die eingekaufte Ware ist ein Vermögensgegenstand. Dass viele Händler den Einkauf gleich als Aufwand erfassen, wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger. Die Methode funktioniert zwar, wenn Schlussbestände aus dem Aufwand herausgebucht werden, produziert aber nur dann „gute“ Ergebnisse, wenn die Haltbarkeit der Waren sehr kurz ist – bei vielen Lebensmitteln etwa. Lange lagernde Waren sogleich beim Kauf als Aufwand zu buchen, ist hingegen völlig falsch und erfordert umständliche Korrekturbuchungen zum Abschlussstichtag. Insgesamt sollte man also stets davon ausgehen, dass alle Wareneinkäufe stets zu aktivierende Vermögensgegenstände darstellen. Der Aufwand entsteht erst durch die Entnahme der Produkte – mit Datenbanken und Scannerkassen heute kein Problem mehr.

Bruttomethode

Dieses Verfahren erfasst zunächst die Wareneinkäufe aktivisch auf dem Bestandskonto „Wareneinkauf“. Die Differenz zwischen Anfangsbestand und Summe der Käufe im Soll i.H.v. 8.000 Euro und dem Schlussbestand i.H.v. 1.500 Euro im Haben entspricht dem Wareneinsatz von 6.500 Euro, also dem Einkaufswert gerade der verkauften Summe. Die Zahl ist eine Einzelkostenart und zugleich eine variable Kostenart und damit im internen Rechnungswesen wichtig. Die Bruttomethode bucht diese direkt aus dem Aktivkonto an die Gewinn- und Verlustrechnung. Auch der Saldo des Warenverkaufes wird natürlich, wie bei allen Ertragskonten, in die GuV abgeschlossen. Der Brutto-Begriff bezieht sich hier also keineswegs auf die Umsatzsteuer, sondern darauf, dass Wareneinsatz (und damit Aufwendungen) und Warenverkauf (also Erträge) sich erst in der GuV saldieren:

Soll Wareneinkauf (Aktiv!) Haben
AB 1.000 € GuV 6.500 €
Käufe 7.000 € Schluss 1.500 €
8.000 € 8.000 €
Soll Warenverkauf (Ertrag!) Haben
GuV 20.000 € Verkäufe 20.000 €
20.000 € 20.000 €
Soll Schlussbilanz Haben
(…)
Waren 1.500 €
(…)
Soll Gewinn und Verlust Haben
Wareneinsatz 6.500 € Warenverkauf 20.000 €
Sonst. Aufw. 1.300 €
Gewinn 12.200 €
20.000 € 20.000 €

Der Wareneinsatz erscheint als Aufwendung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Zusammen mit den sonstigen Aufwendungen bestehen insgesamt Aufwendungen i.H.v. 7.800 Euro. Diese saldieren sich mit dem Ertrag i.H.v. 20.000 Euro zu einem Gewinn (vor Steuern) von 12.200 Euro.

Nettomethode

Hauptnachteil dieser Methode ist, dass der Deckungsbeitrag nicht ausgewiesen wird; dieser ist aber hochbedeutsam für die Ermittlung optimaler Sortimente oder für Verkaufspreisverhandlungen. Unter einem Deckungsbeitrag versteht man die Differenz aus Umsatz (Verkaufspreis) und variablen Kosten. Variable Kosten sind leistungsmengenabhängig – und das trifft hier nur und ausschließlich auf den Wareneinsatz zu. Hier kommt die Nettomethode ins Spiel, die nämlich den Wareneinsatz nicht direkt in die GuV bucht, sondern im Warenverkaufskonto mit dem Umsatz verrechnet. Hierdurch wird nur der Deckungsbeitrag in die GuV ausgebucht:

Soll Wareneinkauf (Aktiv!) Haben
AB 1.000 € Warenverkauf 6.500 €
Käufe 7.000 € Schluss 1.500 €
8.000 € 8.000 €
Soll Warenverkauf (Ertrag!) Haben
Wareneinkauf 6.500 € Verkäufe 20.000 €
GuV 13.500 €
20.000 € 20.000 €
Soll Schlußbilanz Haben
(…)
Waren 1.500 €
(…)
Soll Gewinn und Verlust Haben
Sonst. Aufw. 1.300 € Warenverkauf 13.500 €
Gewinn 12.200 €
13.500 € 13.500 €

Während sich im Falle der Bruttomethode in einem wirklichen Handelsbetrieb, der für jede Warenart ein eigenes Konto hat, viele Warenverkaufsbeträge und viele Wareneinsatzzahlen tummeln, und die Sache so unübersichtlich wird, zeigt die Nettomethode die einzelnen Deckungsbeiträge, die im Handel oft auch Rohergebnisse genannt werden. Der Haken an der Sache ist, dass die Nettomethode Aufwendungen und Erträge verrechnet, was ein Verstoß gegen § 246 Abs. 2 HGB sein kann. Der Gesamtumsatz muss handelsrechtlich ungeschmälert ausgewiesen werden, was bei dieser Verfahrensweise anderweitig sicherzustellen wäre.

Leider ist die Abrechnung der Warenkonten insgesamt unübersichtlich, was insbesondere daran liegt, daß es so viele alternative Methoden gibt. 


Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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