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Buchungen der Warenkonten: die verbesserte Bruttomethode, oder wie die Scannerkasse Kundentransaktio

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Zeitgemäßes Buchungsverfahren nen erfaßt Nachdem wir uns letzte Woche die beiden grundlegenden Buchungsverfahren der Warenkonten angeschaut haben, überlegen wir in diesem Artikel, wie ein zeitgemäßes Buchungsverfahren aussehen sollte.

Die grundlegenden Buchungsmethoden stammen nämlich aus der Zeit vor den Computern, sollten aber im Zeitalter der Scannerkassen und Datenbanken modernisiert werden.

Hauptproblem der dargestellten Buchungstechniken ist, daß die Wareneingänge zwar aktiviert werden, aber die Warenentnahmen als Aufwendungen zu erfassen sind. Die Nettomethode verrechnet sie an den Warenverkauf und ermittelt so den Deckungsbeitrag des Warengeschäftes, während die Bruttomethode den Wareneinsatz als Aufwendung direkt im Soll der GuV erfaßt. Methodisch richtig, aber ein Fremdkörper, denn in beiden Fällen agiert der Wareneingang zugleich indirekt als Aufwandskonto.

In früheren Jahren war dies unumgänglich, weil der Händler die einzelnen Warenentnahmen gar nicht buchte, sondern nur die Warenein- und Ausgänge, und zwar zu jeweiligen Preisen, also im Sinne der §§143 und 144 AO. Der Wareneinsatz also, d.h. die Warenentnahmen bewertet zu Einstandspreisen, wurde nie gebucht und also erst durch die Inventur festgestellt. Es genügte daher, in der Brutto- oder Nettomethode am Periodenende eine einzige Aufwandsbuchung für den Wareneinsatz zu erfassen. Das aber kann man heute besser machen, da ja ohnehin im Zeitalter der RFID-Chips jede Warenbewegung erfaßt wird. Schauen wir mal, was das für die Buchungsmethode bedeutet. Den grundlegenden vorigen Artikel sollten Sie hierzu gelesen haben.

Wir gehen wiederum von einem Anfangsbestand im Warenkonto i.H.v. 1.000 Euro aus. Im Laufe der Rechnungsperiode wurden Waren im Wert von 7.000 Euro gekauft und für 20.000 Euro verkauft. Der Schlußbestand im Warenbestand betrage am Abschlußstichtag 1.500 Euro. Der Erfolg des Warengeschäftes ist unter der Maßgabe zu ermitteln, daß andere Aufwendungen (wie Personal, Ladenmiete usw.) 1.300 Euro betragen haben. Die Beispielzahlen sind also unverändert. Anders als bei der zuvor dargestellten Brutto- oder Nettomethode buchen wir jetzt aber den Wareneinsatz in Höhe von 6.500 Euro in ein eigenständiges Warenaufwandskonto:

Soll Wareneinkauf (Aktiv!) Haben
AB 1.000 € W’einsatz 6.500 €
Käufe 7.000 € Schluß 1.500 €
8.000 € 8.000 €

 

Soll Warenverkauf (Ertrag!) Haben
GuV 20.000 € Verkäufe 20.000 €
20.000 € 20.000 €

 

Soll Warenaufwand Haben
W’Einkauf 6.500 € GuV 6.500 €
6.500 € 6.500 €

Unterschied ist hier also, daß die Scannerkasse jeden einzelnen Verkauf in das Warenaufwandskonto bucht. Die Technik gleicht damit der Buchungsmethode bei der Entnahme industrieller Rohstoffe und erfaßt den Buchungssatz

 

Warenaufwand AN Wareneinkauf [Einkaufswert netto]

bei jedem einzelnen Verkauf. Dies erlaubt detailliertere Auswertungen der einzelnen Umsätze, die jeweils schon direkt nachdem der Kunde die Ware gekauft hat zur Verfügung stehen, und ist logisch befriedigender, weil das Wareneinkaufskonto seine Doppelrolle als Bestands- und Aufwandskonto verliert. Die Abrechnung in die GuV und in die Schlußbilanz gleicht aber genau der Methode bei dem Bruttoverfahren:

Soll Schlußbilanz Haben
(…)
Waren 1.500 €
(…)

 

Soll Gewinn und Verlust Haben
Warenaufw. 6.500 € Warenverkauf 20.000 €
Sonst. Aufw. 1.300 €
Gewinn 12.200 €
20.000 € 20.000 €

Auch hier wird also nur ein einziges Mal in die GuV gebucht (Grundsatz der Klarheit, §243 Abs. 2 HGB), aber dennoch ist der Informationsgehalt der Buchführung durch die Einzelbuchungen in das Warenaufwands-Konto viel höher (Grundsatz des Entscheidungsnutzens insbesondere in den IFRS. Wir empfehlen daher diese Methode als die in der realen Anwendung optimale. Während für Lehrzwecke die „einfache“ Brutto- und Nettomethode vorzuziehen ist, weil sie das Grundprinzip übersichtlicher zeigt, dient dieses (um ein Warenaufwandskonto erweiterte) Verfahren besser den einzelnen externen und internen Interessenten der Buchungsdaten.

Im nächsten Artikel, der in kürze an dieser Stelle erscheint, demonstrieren wir eine nicht empfehlenswerte Methode, die gleichwohl in den Lehrheften eines bekannten Fernunterrichtsanbieters herumgeistert – sehr zum Leidwesen geplagter Lehrgangsteilnehmer.

Quellen: Buchungen der Warenkonten: Brutto- und Nettomethode | RFID, oder der Spion in der Hose | Grundlagen der Buchhaltung | Internationale Rechnungslegung


Bildnachweise: © svetlana67/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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