Gerade als Existenzgründer ist es nicht immer ganz einfach, ein Darlehen für das geplante Vorhaben zu erhalten. Denn Banken lassen sich stets Sicherheiten geben, wenn sie einen Kredit gewähren. Da aber insbesondere die Existenzgründer kaum Sicherheiten vorweisen können, muss eine Bürgschaft beschafft werden. Dabei gibt es verschiedene Varianten, die mehr oder weniger sinnvoll sind.
Selbstschuldnerische Bürgschaft von Privatpersonen
Die häufigste Variante ist es, in der eigenen Familie oder im Freundeskreis nach einer Bürgschaft zu fragen. Die Banken verlangen bei Privatpersonen aber fast immer eine selbstschuldnerische Bürgschaft, die besagt, dass die Bürgen auch ohne gerichtliches Vorgehen gegen den eigentlichen Kreditnehmer in Anspruch genommen werden dürfen. Das erhöht die Gefahr, dass tatsächlich gebürgt werden muss.
Ein weiteres Problem bei Bürgschaften aus dem Familienkreis ist auf der emotionalen Ebene zu finden. Zum einen wird der Bürge im Unternehmen mitbestimmen wollen, was zur nervlichen Zerreißprobe werden kann. Zum anderen besteht ein massiver Druck, sollten die Geschäfte schlecht laufen, seine engsten Freunde mit in die Schuldenfalle zu ziehen.
Bürgschaft von der Bürgschaftsbank
Die andere Variante besteht darin, eine Bürgschaftsbank einzuschalten. Auch diese übernimmt Ausfallbürgschaften, in der Regel bis zu 80 Prozent des Darlehens. Die restlichen 20 Prozent des Risikos sollte die Hausbank tragen. Sinnvoll ist diese Bürgschaft, wenn die Hausbank vom Gründungskonzept überzeugt ist.
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Quelle: https://www.existenzgruenderinnen.de
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