Der Bundestag hat mit dem beschlossenen Bürokratieabbau-Gesetz ab 2009 die Schwellenwerte für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen angehoben.
Ein Unternehmer muss die Voranmeldung monatlich abgeben, wenn er im Vorjahr mehr als 7.500,- EUR (vorher 6.136,- EUR) monatliche Umsatzsteuerschuld hatte. Vierteljährlich muss die Voranmeldung bei einer Umsatzsteuerschuld von 1.000,- bis 7.500,- EUR (vorher 512,- bis 6.136,-) und jährlich bei einer Umsatzsteuerschuld von weniger als 1.000,- EUR (vorher 512,- EUR).
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.