≡ Menu

Bundestag vereinfacht Reisekostenrecht

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...
So setzen Sie die Kosten für die Übernachtung auf einer Dienstreise ab

Mit der Neuregelung, die jetzt im Bundestag beschlossen wurde, wird das Reisekostenrecht deutlich einfacher.  Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat der Bundestag eine Vereinfachung des Steuerrechts verabschiedet. Im Einzelnen geht es dabei um die steuerliche Behandlung von Reisekosten, Gewinnabführungsverträge und den steuerlichen Verlustrücktrag.

Reisekosten werden jetzt einfacher

Das beginnt mit der Fahrt zur Arbeitsstätte, wo es jetzt pro Dienstverhältnis nur noch eine regelmäßige Arbeitsstätte gibt, die jetzt als „Erste Tätigkeitsstätte“ bezeichnet wird. Die Fahrten zwischen dem Wohnort und dieser ersten Tätigkeitsstätte werden weiterhin über die Entfernungspauschale als Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte behandelt, während alle anderen dienstlich veranlassten Fahrten als Reisekosten behandelt werden. Bei den Verpflegungsmehraufwendungen gibt es jetzt nur noch zwei statt vorher drei Stufen. Wer jetzt eine mehrtägige Dienstreise unternimmt, kann an den Tagen der An- und Abreise 12,- € Verpflegungsmehraufwand geltend machen. An den Tagen, an denen man komplett, also 24 Stunden abwesend ist, bleibt es bei den bisherigen 24,- €. Für Dienstreisen die weniger als einen Tag dauern, kann man 12,- € geltend machen, wenn die Abwesenheit länger als 8 Stunden dauert. Bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit kann man jetzt bis zu 48 Monate die vollen Kosten der Unterkunft als Werbungskosten geltend machen.

Erhöhung der Verlustrücktrags

Die Möglichkeit des Verlustrücktrags worde jetzt fast verdoppelt. Während bisher der steuerliche Verlustrücktrag bei 511.500,- € lag, wird er jetzt auf 1.000.000,- € angehoben, was vor allem den kleinen und mittelständischen Unternehmen mehr Liquidität verschaffen soll.

Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung

Nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu – meist formalen – Problemen bei der Durchführung von Gewinnabführungsverträgen gekommen war, wurde jetzt der Abschluss und die Durchführung von Gewinnabführungsverträgen vereinfacht. Gleichzeitig sind jetzt im Gesetz auch bei formalen Fehlern Heilingsmöglichkeiten vorgesehen, um zu verhindern, dass wie bisher alles rückabgewickelt werden muss.

Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist noch nicht sicher

Während die Vereinfachung des Reisekostenrechts überwiegend begrüßt wird, stößt die Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und besonders die Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags außerhalb der Regierungskoalition auf starke Ablehnung. Da das Gesetz die Zustimmung der Bundesländer benötigt, ist für den 23. November eine Abstimmung im Bundesrat vorgesehen, wo die Regierung zur Zeit nicht über eine Mehrheit verfügt. Es ist also durchaus möglich, dass die Gesetzesänderungen dort noch abgelehnt werden. Alles in allem wird das Steuerrecht mit diesen Gesetzesänderungen zwar etwas einfacher, es handelt sich dabei aber nur um wenige kleine Schritte auf dem langen Weg zu einer wirklich grundlegenden Vereinfachung des Steuerrechts.

Quelle:

Bildnachweise: © iana_kolesnikova/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Kommentar hinterlassen