Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, mit der Unternehmer die Aufwendungen für Geschenke abprüfen können. Mit dieser Checkliste beurteilen Sie für jedes Geschenk, ob eine abzugsfähige Betriebsausgabe gem. dem Einkommensteuergesetz vorliegt oder nicht. Einen Kunden, Lieferanten, Berater oder andere Geschäftspartner mit einem Geschenk zum Geburtstag oder einem anderen Jubiläum zu ehren, ist für die meisten Unternehmer selbstverständlich. Oft steht jedoch die Frage im Raum: „Sind die Aufwendungen für dieses Geschenk als Betriebsausgabe abzugsfähig?“ oder ist dieses Geschenk die Privatangelegenheit des Unternehmers und damit keine Betriebsausgabe.
Wann liegt eine abzugsfähige Betriebsausgabe vor?
Der Gesetzgeber hat für die Abzugsfähigkeit von Geschenken sehr enge Grenzen gesteckt.
Der § 4 (5) EStG sagt aus: Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:
Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen;
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Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.