Bereits am 23. Juni 2014 fand der Jahrestag des „Institut für Finanzen und Steuern“ (ifst) unter dem Thema: „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Vom Papier zum PC“ statt. Ab diesem Jahr sollen nun die gesetzlichen Grundlagen, für ein vereinfachtes und ein papierloses Besteuerungsverfahren, gelegt werden.
Was soll konkret geändert werden?
Das Diskussionspapier des BMF enthält 3 Kernelemente.
1. Kommunikation zwischen den Beteiligten am Besteuerungsverfahren
Die elektronischen Kommunikationswege sollen auch in Zukunft konsequent erweitert werden. Dazu sollen beispielsweise auch Belege und ergänzende Unterlagen zur Steuererklärung mittels ELSTER elektronisch übermittelt werden können. Auch der Ausbau der „vorausgefüllten Steuererklärung“, gehört mit dazu. Seit 2014 können Steuerpflichtige Daten abrufen, die dem Finanzamt bereits vorliegen. Um die Attraktivität zu steigern, sollen noch mehr Abrufmöglichkeiten implementiert werden.
Interessant ist auch die Idee, dass Einsprüche und Klagen vor einem Finanzgericht, per Mausklick übermittelt werden können.
2. Optimierung der Einkommensteuerveranlagung
Die bis jetzt geltende generelle Belegvorlagepflicht, soll so weit wie möglich, durch Belegvorhaltepflichten ersetzt werden. Das bedeutet, dass Belege nur noch nach Aufforderung des Finanzamts einzureichen sind. Die Aufbewahrungspflichten sollen jedoch zunächst nicht verändert werden.
Des Weiteren werden verstärkt „risikoorientierte Methoden“ bei Prüfungen von Steuererklärungen eingesetzt. Was heißt das im Klartext? Im Prinzip soll die Bearbeitung von Steuererklärungen, soweit wie möglich, vollständig elektronisch verlaufen. Ein Risikomanagementsystem filtert dann nur diejenigen Steuererklärungen heraus, die ungewöhnliche Angaben enthalten, die anschließend durch einen Sachbearbeiter geprüft werden.
3. Anpassungen der Verfahrensweise und rechtliche Änderungen
Es ist ganz klar, dass die genannten Änderungen auch rechtlich verankert werden müssen. Viele Gesetze und Vorschriften stammen noch aus Jahren, in denen der Einsatz von Computer, E-Mails etc. noch nicht berücksichtigt wurde. Außerdem ergeben sich weitere Fragen, vor allem in Bezug auf den Datenschutz. Auch Regelungen, die thematisch im Zusammenhang mit den Reformzielen stehen, sollen integriert werden.
Michael Sell betonte aber auch, dass das Gesetzesvorhaben sich noch verschieben kann. Schließlich handelt es sich hier um komplexe Vorgänge, denn neben Rechtsfragen, müssen auch technische, finanzielle und organisatorische Fragen geklärt werden.
Was erhofft sich die Finanzverwaltung?
Es wird schnell ersichtlich, dass durch die Automatisierung von Vorgängen, es zu einer Erleichterung der Finanzbehörden kommen soll. Weniger Personal und mehr Einsatz von IT, das ist der Tenor des Diskussionspapiers.
Interessant sind dazu die Aussagen von Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln und Wissenschaftliche Direktorin des ifst: „Reform darf keine Einbahnstraße sein… Die Reform darf nicht nur auf die eine Erleichterung der Arbeitsorganisation der Finanzverwaltung gerichtet sein, sondern muss auch die Steuerpflichtigen und deren Berater in den Blick nehmen.“
Fairerweise muss an dieser Stelle gesagt werden, dass das BMF in seinem Diskussionspapier ausdrücklich darauf hinweist, „dass das Konzept noch für einen fachlichen Diskurs offen ist.“ Es soll der „Nutzen des Modernisierungsvorhabens für alle Beteiligten umfänglich sichergestellt werden“.
Fazit
Die Idee, Prozesse zu vereinfachen und das Besteuerungsverfahren konsequent elektronisch durchzuführen, ist sicherlich zu begrüßen. Doch bleiben noch eine Reihe von Fragen offen, die geklärt werden müssen. Wie wird ausreichender Datenschutz sichergestellt, vor allem im Rahmen grenzüberschreitender Besteuerung? Welche Änderungen sollen in Bezug auf Aufbewahrungspflichten für Papierbelege in Zukunft gelten? Was passiert bei einem Software-Fehler? Wie soll sichergestellt werden, dass der Steuerpflichtige genügend „Freiraum“ bekommt, Erläuterungen abzugeben? Werden die Interessen der Unternehmer ausreichend berücksichtigt? Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass das Versprechen des BMF, den „Nutzen für alle Beteiligten sicherzustellen“, auch in die Praxis umgesetzt wird.
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