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Degressive Abschreibung im Wandel des letzten Jahrzehnts

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2017

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Die degressive Abschreibung war in den letzten Jahren ein Spielball der Politik. Mit der Wiedereinführung für die Jahre 2009 und 2010 können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder degressiv abgeschrieben werden.

Weil Wirtschaftsgüter nach den Regeln des Anschaffungsjahres abgeschrieben werden, muss insbesondere bei langen Nutzungsdauern der Überblick gewahrt bleiben. Eine Übersicht über die Regelungen und die Entwicklung der degressiven Abschreibung der letzten Jahre beinhaltet die folgende Tabelle:

Anschaffungsjahr Höhe der degressiven AfA
bis 2000 3-fache der linearen AfA max. 30%
2001 bis 2005 2-fache der linearen AfA max. 20%
2006 bis 2007 3-fache der linearen AfA max. 30%
2008 die degressive Abschreibung ist unzulässig
2009 – 2010 2,5-fache der linearen AfA max. 25%
voraussichtlich ab 2011 die degressive Abschreibung ist unzulässig

Quelle: zingel.de, eigene Aufzeichnungen


Bildnachweise: © Saklakova/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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