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Die Beitragssätze der Sozialversicherung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Zum 01.09.2009 wurden wieder einmal mehr die Beitragssätze zur Sozialversicherung angepasst. Arbeitgeber sollten sich stets zeitnah darüber informieren, da diese Zahlen für die Lohnabrechnung von entscheidender Bedeutung sind. So gilt seit 01.09.2009 ein allgemeiner Beitragssatz von 14,90 Prozent bei den Krankenkassen.

Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,30 Prozent. Bereits enthalten sind jeweils 0,9 Prozent für den Zusatzbeitrag. In der Rentenversicherung fallen 19,90 Prozent an, in der Arbeitsförderung 2,80 Prozent. Die Pflegeversicherung wird mit 1,95 Prozent berechnet, wobei der Sonderbeitrag für Kinderlose in Höhe von 0,25 Prozent bereits enthalten ist. Nicht zuletzt müssen Unternehmen die Insolvenzgeldumlage zahlen. Die Beitragssätze hierfür liegen ab 01.09.2009 bei 0,10 Prozent und werden regelmäßig von den Arbeitgebern getragen, wohingegen die anderen Sätze geteilt werden. Ausnahmen gelten für Kinderlose in der Pflegeversicherung und für alle Arbeitnehmer in der Krankenversicherung. Quelle: Profil (IKK) 03/2009


Bildnachweise: © GaToR-GFX/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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