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Die Bemessungsgrundlage bei der Umsatzsteuer

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2017

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Zwei Unternehmer vereinbaren, dass eine Rechnung ganz oder teilweise zurückgenommen wird. Nach bisheriger Rechtssprechung musste die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer im Zeitraum der Vereinbarung vorgenommen werden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 18. September 2008 Az. V R 56/06 seine Rechtsprechnung geändert. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer wird demnach erst zum Zeitpunkt der Rückzahlung geändert.

Quelle: BFH Urteil vom 18. September 2008 Az. V R 56/06


Bildnachweise: © Zerbor/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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