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Die gängigsten Incoterms und was sie bedeuten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Incoterms sind überall dort zu finden, wo es um den Versand von Waren geht. Im Prinzip versteht man darunter eine freiwillige Vereinbarung, in welcher festgelegt wird, wer für welche Kosten beim Warenversand aufkommt und wer welches Risiko trägt. Man sollte die Vereinbarungen allerdings bindend in seine Verträge und Versand- und Verkaufsbedingungen integrieren, da es anderenfalls zu Schwierigkeiten kommen kann.

Incoterms benötigen immer eine Ortsangabe. In der Vereinbarung kann diese Ortsangabe als genaue Anschrift oder variabel gestaltet sein. Variabel kann bspw. ein Hafenrevier bedeuten.

Die Einteilung der Incoterms

Incoterms werden grundsätzlich in vier Klauseln eingeteilt. Diese werden D-, C-, F- und E-Klauseln genannt. Einige dieser Klauseln sind ausschließlich für den Transport über den Seeweg gedacht, andere gelten universell für sämtliche Transportarten. Wichtig für Existenzgründer sind in dieser Hinsicht also zuerst einmal die universell geltenden Klauseln.

Die wichtigsten Incoterms

EXW (Ex Works) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware auf seinem Gelände bereitstellen muss. Für den Verkäufer fallen keine weiteren Kosten oder Risiken an, sodass diese Klausel die verkäuferfreundlichste ist.

FCA (Free Carrier oder Frei Frachtführer). Hier wird ein Ort vereinbart, an dem der Verkäufer die Ware zur Verladung bereitzustellen hat. Sämtliche Kosten und Risiken für den Transport zu diesem Ort trägt er.

CPT (Carriage Paid To oder Frachtfrei)
. Hier hat der Verkäufer die Frachtkosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort zu tragen, das Transportrisiko aber nur bis zur Übergabe an den ersten Frachtführer.

DDP (Delivered Duty Paid oder Geliefert verzollt)
ist die verkäuferunfreundlichste Möglichkeit. Hier hat der Verkäufer die gesamten Kosten und Risiken zu übernehmen, die bis zur Übergabe der Ware an den Kunden anfallen.

Quellen:
http://www.logistik-manager.com

Bildnachweise: © Cybrain/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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