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Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Als Gemeinschaftseinrichtung der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios ist die GEZ dafür zuständig, die Rundfunkgebühren einzuziehen. Die genannten Sender profitieren von den eingezogenen Gebühren und sollen damit eine unabhängige Berichterstattung garantieren.

Die Kriterien einer unabhängigen Berichterstattung sind im Artikel fünf des Grundgesetzes verankert. So soll die Berichterstattung in Freiheit und Unabhängigkeit von Staat, Wirtschaft und Kirche erfolgen.

Ist die gezahlte GEZ Gebühr eine Betriebsausgabe?

Werden bspw. in Hotels Fernseher für die Gäste bereitgehalten, ist die  Gebühr für die GEZ betrieblich veranlasst. Die Gebühren zählen damit zu den Betriebsausgaben. Das gleiche gilt für das Radio im Pkw. Gehört der Pkw zum Betriebsvermögen ist die GEZ Gebühr für das Autoradio betrieblich veranlasst und damit eine Betriebsausgabe.

Muss auch bei Nichtnutzung gezahlt werden?

Im § 4 (1) des Rundfunkgebührenvertrages heisst es:

„Die Rundfunkgebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird.“

Das bedeutet, sobald das Fernsehgerät oder der Pkw angeschafft wurde herrscht Gebührenpflicht. Bei unternehmerisch genutzten Räumen oder Kraftfahrzeugen gilt auch nicht die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte im Privathaushalt. Dabei ist der Umfang der Nutzung der Rundfunkempfangsgeräte, der Räume oder der Kraftfahrzeuge unerheblich. Die GEZ muss demzufolge auch bei Nichtnutzung gezahlt werden.

Muss der Kauf eines Rundfunkempfangsgerätes gemeldet werden?

Sobald ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird, muss das der Teilnehmer unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzeigen. Zu melden sind u.a. der Name, das Geburtsdatum, die aktuelle und die letzte Anschrift.

Kommen Unternehmer dieser Pflicht nicht nach, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Quelle: http://www.rundfunkbeitrag.de

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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