Nachdem wir uns vor einigen Tagen an dieser Stelle über das Warengeschäft verbreitet haben, betrachten wir heute die Buchungsmethode der Skontobuchungen.
Ein Skonto ist, im Gegensatz zu einem sofort gewährten Rabatt, ein erst später gewährter Preisnachlaß – in der Regel bei schneller Bezahlung. Beispielsweise lautet eine Zahlungsbedingung „3% Skonto bei Zahlung in einer Woche, sonst 30 Tage netto Kasse“ was bedeutet, daß wer in einer Woche zahlt, drei Prozent abziehen darf. Daß hierin ein Zins versteckt ist haben wir schon früher festgestellt. Das soll uns jetzt nicht belasten. Viel interessanter ist hier die Frage, wie man das bucht.
Beispielsweise sei eine Ware im Nettowert von 1.000 Euro verkauft worden. Das wurde bereits verbucht und sehe folgendermaßen aus:
Soll | Forderungen L&L | Haben | ||||
Verkauf | 1.190,00 € |
Soll | Verkaufserlöse | Haben | ||||
Verkauf | 1.000,00 € |
Soll | Umsatzsteuer | Haben | ||||
Verkauf | 190,00 € |
Diese Buchungstechnik sollte vorneweg klar sein, sonst geht’s gleich nicht weiter. Ebenfalls sollte man wissen, daß das Verkaufskonto ein Ertragskonto ist und die Umsatzsteuer ein Passivkonto, weil diese Steuer eine Schuld gegen das Finanzamt darstellt. Natürlich sollten dem Leser die auch einschlägigen Buchungsregeln geläufig sein.
Um die Buchungstechnik der Skonti zu verstehen, muß man dagegen nur eine einzige Regel kennen: Nachträgliche Preisnachlässe sind (teilweise) Stornierungen der Ausgangsbuchung. Fertig, das isses: zahlt der Kunde mit Skontoabzug, so reduziert das alle Beträge der ursprünglichen Buchung, ist also als Gegenbuchung zu erfassen. Rechtsgrundlage ist übrigens §255 Abs. 1 Satz 3 HGB (hier in analoger Anwendung auf den Verkauf). Schauen wir uns mal an, wie das geht:
Unser Kunde zahlt gemäß der obigen Zahlungsbedingung mit 3% Skontoabzug. Statt der 1.190 Euro aus der Rechnung überweist er und also (vertragsgemäß) nur 1.190,00 x 0,97 = 1.154,30 Euro. Dieser Betrag ist also offenbar der Bank im Soll gutzuschrieben. Wie gehen wir aber mit dem Skonto um?
Der Kunde habe 3% vom Bruttowert abgezogen, also 1.190,00 x 0,03 = 35,70 Euro. Da dies vom Bruttobetrag der Rechnung berechnet wurde, ist auch diese Zahl ein Bruttobetrag. Wir müssen also die darin enthaltene Umsatzsteuer i.H.v. 5,70 und den Nettoskontobetrag i.H.v. 30,00 Euro separat buchen: die 5,70 Euro mindern die Umsatzsteuer (im Soll) und die 30,00 Euro den Verkaufserlös (auch im Soll). Und so siehts aus:
Soll | Bank | Haben | ||||
Zahlung | 1.154,30 € |
Soll | Verkaufserlöse | Haben | ||||
Zahlung | 30,00 € | Verkauf | 1.000,00 € |
Soll | Forderungen L&L | Haben | ||||
Verkauf | 1.190,00 € | Zahlung | 1.190,00 € |
Soll | Umsatzsteuer | Haben | ||||
Zahlung | 5,70 € | Verkauf | 190,00 € |
Die Buchung der skontierten Kundenzahlung lautet also in Journalschreibweise (als Buchungssatz):
Euro | Euro | |||
Bank | 1.154,30 | AN | Forderungen aus L&L | 1.190,00 |
Verkaufserlöse | 30,00 | |||
Umsatzsteuer | 5,70 |
Die Summe der Soll-Buchungen entspricht damit 1.190 Euro und deckt sich damit mit der Haben-Buchung. Das Forderungskonto ist ausgeglichen und die Skontierung ist mit richtigem Umsatzsteuerausweis abgerechnet. Der Saldo des Verkaufskontos entspricht nur noch 970 Euro, denn es wurden ja 30 Euro Skonto abgezogen; der Umsatzsteuersaldo beträgt jetzt 184,30 Euro, und das sind genau 19% von 970 Euro – richtig.
Wer das verstanden hat, muß nur noch wenige kleine Hürden meistern. So wird die Skontierung oft über ein Unterkonto abgerechnet, beispielsweise „Kundenskonto“. Aufgrund der schon erwähnten Regelung aus §255 Abs. 1 Satz 3 HGB ist dieses Konto aber nirgends in der Bilanz zu finden – weil es zuvor in das Verkaufserlöskonto abgerechnet werden muß:
Soll | Verkaufserlöse | Haben | ||||
Abrechnung | 30,00 € | Verkauf | 1.000,00 € |
Soll | Kundenskonti | Haben | ||||
Zahlung | 30,00 € | Abrechnung | 30,00 € | |||
30,00 € | 30,00 € |
Das Kundenskonto-Konto ist genullt (und erscheint niemals im Abschluß) und der Saldo des Verkaufserlös-Kontos ist hier ebenfalls 970 Euro. Im Effekt kommt also dasselbe heraus. Die Methode mag umständlich und überflüssig erscheinen, ist im Handel aber häufig, um verschiedene Arten von Preisnachlässen (wie Skonti, Boni oderandere Gutschriften) sowie Rücksendungen (Warenretouren) voneinander getrennt auszuweisen.
Nicht richtig übrigens wäre „Skontoertrag“: Skonti sind Preisnachlässe, aber keine Erträge. Ebenso gibt es keinen „Skontoaufwand“, auch wenn solche sachlich falschen Kontobenennungen gewohnheitsmäßig durch manche Buchhaltung geistern.
Genauso läuft das übrigens im Einkauf – nur gleichsam spiegelverkehrt.
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