≡ Menu

Die Micropayment-Misere: Denn nur ungern nimmt der Handelsmann…

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (39 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

Unter einem Micropayment versteht man allgemein die unbare Zahlung einer kleinen Summe Geldes meist im Bereich von Bruchteilen eines Cents bis zu wenigen Euro. Micropayment sind i.d.R. nur zahlungshalber möglich und insbesondere im e-Commerce von zentraler Bedeutung, wo es oft um die Inanspruchnahme von Diensten wie Internetzugang, Datenbankzugang oder die Nutzung von Mediendateien geht, die typischerweise vergleichsweise kleine Summen kosten.

Hier aber liegt der sprichwörtliche Hase im Pfeffer, denn das Internet ist bekanntlich nicht gerade ein vertrauenswürdiger Ort – Phishing-eMails, Trojaner, Viren und jede Menge Hackversuche aber die segensreiche Tätigkeit der Sozial- und Finanzämter sind zumeist allesamt direkte oder indirekte Angriffe auf Daten, Konten und Geldbeutel der Nutzer. Wer also ohnehin schon Geld bewegen will ist daher ein besonders beliebtes Ziel der staatlichen Überwachung und Kontrolle wie auch der Internet-Kriminellen. Aus Sicht des Marketings bedeutet dies, daß ein Micropayment -System nur Erfolg haben kann, wenn es vier Eigenschaften aufweist:

  1. Technische Sicherheit: Da die Zahlung elektronisch erfolgt, muß sie vor technischen Störungen sicher sein. Dies umfaßt sowohl die Transaktionssicherheit des eigentlichen Vorganges bei Abstürzen oder ähnlichen Problemen als auch die Sicherheit vor Einsichtnahme oder Manipulation durch Dritte. Dies ist insbesondere auch ein Problem der Kryptographie und der Anwendung von Signaturen. Das Signaturgesetz schafft hierfür den rechtlichen Rahmen, der bislang aber kaum genutzt wird.
  2. Technische Einfachheit: Die praktische Erfahrung zeigt, daß die wenigsten Anwender wirklich über ihren Computer bescheid wissen und schon die ordentliche Formatierung einer Word-Tabelle stellt viele vor schier unlösbare Probleme. Die immer noch relativ geringe Verbreitung von Programmen wie PGP hat u.a. in der relativ komplexen Installation und Anwendung ihre Ursache. Ein Micropayment-System sollte also möglichst ohne Installation- und Konfigurationsprobleme auskommen. Da in Browsern und EMail-Clients aber immer wieder Sicherheitslücken groß wie Scheunentore entdeckt werden, ist diese Forderung schwer zu erfüllen.
  3. Gebühren: Traditionelle Transaktionen etwa per Kreditkarte oder per Lastschrift verursachen Gebühren, die bei Micropayments i.d.R. den Wert der eigentlichen Zahlung übersteigen. Ein wirklich brauchbares Micropayment -System muß daher so günstig sein, daß der Anteil der Gebühren auch an kleinsten gezahlten Geldbeträgen, der als ein Zins betrachtet werden kann, im Rahmen normaler Zinsen bleibt, so daß das System für seine Nutzer attraktiv erscheint.
  4. Anonymität: Viele Dienste werden nur in Anspruch genommen (und folglich bezahlt), wenn der Kunde seine Identität nicht preisgeben muß. Bisherige Systeme erfordern aber fast immer die Preisgabe persönlicher Daten – die dann oft mißbraucht werden, um den Kunden mit Werbung zuzumüllen.

Die Ironie der Geschichte will, daß es bereits ein System gab, das alle diese Bedingungen erfüllt hat – vor dem gegenwärtigen Internet zu Zeiten des Bildschirmtext-Dienstes der damaligen Deutschen Bundespost. Dort konnten Seitenanbieter nämlich Pfennigbeträge bequem, sicher und anonym über die Telefonrechnungen abbuchen – was zu Zeiten der 0900er-Dialler kaum mehr praktisch machbar ist.

Gute alte Zeiten: heute konkurrieren zahlreiche Micropayment-Anbieter um die Gunst der viel zu oft betrogenen Kunden, und der bekannteste ist PayPal. Glaubt man jedoch den zahlreichen Warnungen im Internet, sind auch solche Systeme nicht unbedingt sicher. Ein Angriffsziel sind sie allemal. Selbst bei den deutschen Banken scheint man keine bessere Lösung zu kennen, denn dort wird derzeit versucht, ein neues Micropayment-System zu installieren – das aber auf dem bekanntlich auch nicht sicheren PIN/TAN-Verfahren basiert und damit kaum daß es das Licht der Welt des Zahlungsverkehrs erblickt auch wieder ein Angriffsziel von Hackern und Phishern werden dürfte.

Hinzu kommt die Kontenspionage nach §24c KWG, die es den Behörden bekanntlich erlaubt, Einsicht auf die Konten der Bankkunden zu nehmen. Ein anonymes Micropayment-System müßte aber gerade an dieser Schnüffeloption vorbei operieren, dürfte aber kaum politisch gewollt sein: schließlich möchte man in der Lage sein festzustellen, was die Leute so alles im Netz kaufen und verkaufen – um beispielsweise versteckte Einkünfte nicht nur von Hartz IV Fällen aufzuspüren, denn was einst eingerichtet wurde, um Terroristengelder zu finden, wird längst gegen „einfache“ Steuerhinterzieher angewandt.

Es bleibt eine einfache Wahrheit, die wir an dieser Stelle schon mehrfach entdeckt haben: „Nur ungern nimmt der Handelsmann / statt baarem Gelde Stuhlgang an„. Alle bisherigen Zahlungssysteme sind mit staatlicher Überwachung und kriminellen Angriffen verbunden. Der Handelsmann nimmt also immer auch Stuhlgang an, was uns zu der Lehre bringt, daß nur Bares bekanntlich Wahres ist. Zurück zur Barzahlung also, das ist die Lehre, die wir aus Überwachung und fehlendem Datenschutz ziehen können: das Internet, noch ein Ort, wo es rückwärts vorwärts geht…

Quellen: gruenderlexikon.de

Bildnachweise: © svetlana67/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Kommentar hinterlassen