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Die neuen Unisextarife

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Ab 21. Dezember 2012 ändert sich die Berechnung von Versicherungsbeiträgen grundlegend. Galt bisher das Geschlecht als Risikofaktor, müssen nun alle Beiträge geschlechterunabhängig berechnet werden. Für alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge gelten nun also die Unisextarife.

Dies hat Vor- und Nachteile, insgesamt gehen die Beitragshöhen allerdings nach oben. Vor allem Männer haben das Nachsehen, viele Versicherungen werden deutlich teurer. Insgesamt bestätigt sich damit ein Trend.

Wichtige Änderungen durch die Unisextarife

Mit dem Stichtag 21. Dezember 2012 darf das Geschlecht nicht mehr als Risikofaktor in die Berechnung der Beiträge einfließen, der Europäische Gerichtshof hat in einem entsprechenden Urteil das Verfahren als Diskiminierung beurteilt. Die zukünftige Berechnungsformel der Unisextarife bringt einige Veränderungen mit sich. Generell lässt sich sagen: Während für Frauen die Beiträge weitgehend gleich bleiben, zahlen Männer in Zukunft in den meisten Versicherungen deutlich mehr.

  • Im Bereich der privaten Krankenversicherung kann die Beitragssteigerung für männliche Mitglieder bis zu 30% betragen. Für Frauen gibt es dagegen nur wenig bis gar keine Erhöhungen.
  • Betragssenkungen in der Größenordnung von etwa 10% gibt es für Männer im Bereich der Risikolebensversicherung, hier haben dann die Frauen das Nachsehen, auf sie warten um bis zu 55% höhere Versicherungsbeiträge.

Die Beiträge für weitere Versicherungen wie Berufsunfähigkeits- oder private Rentenversicherung steigen für Männer ebenfalls. Wie genau sich die Beiträge entwickeln werden, lässt sich erst nach Inkrafttreten der Unisextarife sagen, weiterhin bleiben die Tarife individuell, da Risikofaktoren wie Alter und Gesundheitszustand weiterhin berücksichtigt werden.

Wechsel in den Unisextarif – für wen lohnt er sich?

Der Abschluss im Unisextarif bedeutet für Männer in den meisten Fällen eine Beitragserhöhung, deshalb lohnt es sich hier, noch vor dem Stichtag eine Versicherung in den alten Bisex-Tarifen abzuschließen. Generell enthalten die meisten im Jahr 2012 abgeschlossenen Verträge ein kostenloses Umstufungsrecht. Diese Wechseloption ermöglicht den Wechsel in den Unisextarif für den Fall, dass hier günstigere Konditionen angeboten werden können. Also können auch Frauen, für die bei einem späteren Versicherungsabschluss in vielen Fällen die günstigeren Konditionen gelten, sich zurücklehnen – ein Wechsel in den Unisextarif ist immer noch möglich. Beachtet werden muss jedoch, dass der Zeitraum, in dem der Wechsel möglich ist, meist begrenzt ist. Die Vertragsbedingungen sollten diesbezüglich genau geprüft werden.

Vor Versicherungsabschluss Bedarf prüfen

Viele Männer überlegen jetzt, noch schnell eine Versicherung im alten Tarif abzuschließen. Dies kann sinnvoll sein und Kosten sparen, jedoch nur dann, wenn auch wirklich ein Bedarf vorhanden ist. Überstürztes Handeln sollte in der aktuellen Situation unterbleiben, Versicherungsabschlüsse sollten wie auch der spätere Tarifwechsel nur nach Rücksprache mit einem seriösen und kompetenten Versicherungsfachmann stattfinden.

Für einen späteren Wechsel vom Bisex- in den Unisextarif gelten folgende Grundbedingungen:

  • Die Versicherung darf nicht leistungsfrei gestellt sein, weiterhin darf kein Leistungsantrag gestellt sein (besonders wichtig bei privaten Krankenversicherungen!)
  • Im abgeschlossenen Vertrag muss ein Umstufungsrecht enthalten sein.

Vertragserweiterungen gelten als Neuabschluss!

Sind die Unisextarife einmal in Kraft getreten, dann müssen Versicherte folgendes beachten. Zwar gelten für vor dem Stichtag abgeschlossene Verträge die alten Bisex-Tarife, wird ein Altvertrag jedoch erweitert, gilt dies als Neuabschluss und es treten automatisch die neuen Tarifbedingungen in Kraft. Schutz vor diesen Beitragsveränderungen bieten Dynamikoptionen oder auch Nachversicherungsgarantien.

Gesetzliche und private Krankenversicherungen – grundlegende Unterschiede

Im Zusammenhang mit den Unisextarifen stellt sich für Selbständige häufig die Frage, welche Krankenversicherung günstiger ist: gesetzlich oder privat. Über die grundlegenden Unterschiede können Sie sich hier informieren. Auf dem Portal bwl24.net sind darüber hinaus die Sonderkonditionen für Studenten im Bereich der Versicherungen nachzulesen.

Krankenversicherungsbeiträge absetzen

Private Krankenversicherungen sind keine Betriebsausgabe, können aber dennoch steuerlich geltend gemacht werden. Wie das genau geht, lesen Sie hier!

Quellen

Private oder gesetzliche Krankenversicherung? | Wann muss sich ein Student selbst um seine Krankenversicherung kümmern? | URTEIL DES GERICHTSHOFS


Bildnachweise: © bernardbodo/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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