Wer eine Reise bucht, kann sich gegen allerhand auftretende Probleme und Zusatzkosten versichern lassen. Dank der Reiseversicherung ist dies möglich. Dazu gehört auch die Reisekostenversicherung, die den Versicherungsnehmer vor Stornierungskosten schützt.
Was ist eine Reisekostenversicherung?
Eine Reisekostenversicherung ist eigentlich nur eine Umschreibung für die allseits bekannte Reiserücktrittsversicherung, die eine buchbare Option der Reiseversicherung darstellt. Diese setzt sich nämlich aus verschiedenen Versicherungsoptionen zusammen. Dazu gehören beispielsweise noch die Gepäckversicherung, die Reiseabbruchversicherung sowie die Reisekrankenversicherung. Diese können einzeln oder in einem Gesamtpaket, einer Art Rundum-sorglos-Paket, abgeschlossen werden.
Die Reisekosten- oder Reiserücktrittsversicherung übernimmt, wie der Name bereits vermuten lässt, die Kosten des Reiserücktritts. Denn wer relativ kurzfristig von seiner gebuchten Reise zurücktreten möchte, muss mit hohen Stornierungsgebühren rechnen. Mitunter behalten die Reiseveranstalter auch den gesamten Reisepreis ein. Die beschriebenen Absicherungen sorgen dafür, dass der Reisende seine Kosten zurückerstattet bekommt. Allerdings muss es hierfür einen gewichtigen Grund für den Nicht-Antritt der Reise geben. Dieser wird vom Versicherungsunternehmen festgelegt und muss nachgewiesen werden. In der Regel sind solche Fälle schwerwiegende Krankheiten, ein Todesfall, eine Schwangerschaft oder die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses.
Wie rentabel ist eine Reisekostenversicherung?
Der Abschluss einer Reisekostenversicherung muss immer individuell abgewägt werden. Allerdings rentiert sich diese besonders bei kostspieligen Reisen, wie bei einer Fernreise oder dem Jahresurlaub, der bereits einige Monate im Vorfeld gebucht wurde. Wer beispielsweise die exotischen Malediven bucht und die Reise aus den genannten Gründen nicht antreten kann, der ärgert sich vermutlich, wenn er auf den Kosten sitzen bleibt.
Zudem kosten Reiserücktrittsversicherungen nur einen geringen Prozentsatz vom ursprünglichen Reisepreis. Hinzu kommt, dass die Versicherungssumme bei längeren Reisen, von zwei bis vier Wochen, durch die Einsparungen bei den heimischen Betriebskosten wieder ausgeglichen werden können.
Wichtig für Unternehmer: die Beiträge der Reisekostenversicherung für Dienstreisen können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. (vgl. hier)
Quelle
Reiseversicherungen als Betriebsausgabe
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