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Die Werte der Wirtschaft

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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In der Wirtschaft wird in unterschiedliche Werte unterteilt, die häufig auch in Abhängigkeit zueinander stehen und für bestimmte Bewertungen unterschiedlicher Bereiche in der Wirtschaft wesentlichen Einfluss nehmen. Wichtige Werte der Wirtschaft finden Sie im Folgenden in der Zusammenfassung.

Der Gebrauchswert

In der klassischen Wirtschaft bezeichnet der Gebrauchswert eines Gutes den Wert bzw. die Nützlichkeit, die ein Gut als solches hat. Der Gebrauchswert eines Gutes ergibt sich aus dem Nutzen, den man aus ihm ziehen kann. Ein Stuhl hat somit den Gebrauchswert, als Sitzmöbel nützlich zu sein, während ein Panzer beispielsweise einen militärischen Nutzen hinsichtlich seines Gebrauchswertes erfüllt. Die Volkswirtschaft berücksichtigt den Gebrauchswert nicht, da hier Angebot und Nachfrage den Wert eines Gutes oder einer Ware ausmachen.

Der Börsenwert

Der Börsenwert eines Unternehmens eines Unternehmens, der auch als Markt- oder Börsenkapitalisierung bezeichnet wird, ermittelt sich aus dem Aktienkurs und der Multiplikation der vom Unternehmen in der Anzahl ausgegebenen Aktien. Im Beispiel bedeutet das, dass ein Unternehmen, von dem 1 Million Aktien zum Preis von 50 Euro je Aktie einen Börsenwert von 50 Millionen Euro aufweist. Angebot und Nachfrage im Hinblick auf die Aktien eines Unternehmens spiegeln somit den derzeitigen Marktkonsens eines Unternehmens wider.

Der Teilwert – auch als Marktwert bezeichnet

Der Teilwert ist ein Begriff, der dem Steuerrecht zuzuordnen ist. Mit dem Teilwert wird das Verhältnis zwischen Vermögensgegenständen und Schulden eines Unternehmens für die Steuerbilanz ermittelt. Hierbei handelt es sich gemäß der so genannten Legaldefinition um die Geldsumme, die von einem Käufer des kompletten Unternehmens als Gesamtpreis zugestanden würde, wobei die Fortführung des Unternehmens hier als Bedingung vorausgesetzt wird. Im Regelfall handelt es sich hier um den so genannten Marktpreis oder Verkehrswert, den das Unternehmen aufweist, was dem Teilwert gleichzeitig eine gewisse Subjektivität einräumt.

Der Buchwert

Der Buchwert wird für die Bewertung eines Unternehmens oder aber von einzelnen Wirtschaftsgütern zugrundegelegt. Im steuerlichen und handelsrechtlichen Bereich wird der Buchwert eines Gutes mit den Anschaffungskosten desselben gleichgesetzt. Zum Zwecke der Ermittlung des Buchwertes werden die Anschaffungskosten eines Gutes zugrunde gelegt, wobei Abschreibungen im handels- und steuerrechtlichen Bereich vorgenommen werden.

Da die Ermittlung des Buchwertes durch rechtliche Vorgaben willkürlich vorgenommen wird, ist fast immer eine Abweichung des Buchwertes vom realen Wert zu verzeichnen. Für das so genannte Umwandlungssteuergesetz wird der Buchwert als der niedrigste, mögliche Wertansatz berücksichtigt. Wird das gesamte Unternehmen betrachtet, bezeichnet der Buchwert das Eigenkapital der Eigner.

Der Restwert

Der Restwert wird in der Kostenrechnung aus der Differenz, die sich zwischen dem Anschaffungspreis eines Gutes und dessen aktuellem Wert nach den vorgenommenen Abschreibungen ergibt, ermittelt. So wird hier zum Beispiel ein Schreibtisch als Kleininvestition im Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben, bis sein Restwert letztlich nach fünf Jahren bei 0 Euro liegt.

Beim Restwert handelt es sich um den verbliebenen Buchwert eines Objektes nach dessen jeweiliger Abschreibung und dieser erscheint im Falle der direkten Abschreibung des Aktivums in der Bilanz. Der Restwert wird im Rahmen der Investitionsrechnung auch als Verkaufserlös einer Anlage bezeichnet.

Der Restbuchwert

Der Begriff des Restbuchwertes findet in der betrieblichen Bilanz für die Werte Anwendung, die im Betriebsprozess als Anlagegüter bewertet werden. Hier wird eine Ermittlung des Restbuchwertes aus den Anschaffungskosten für ein Anlagegut abzüglich der planmäßigen sowie außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. In der Bilanz wird der Restbuchwert für den Wert verwendet, der sich nach der Abschreibung ergibt.

In der Praxis bedeutet das beispielsweise, dass eine neue Maschine zum Preis von 10.000 Euro erworben wird, die eine geschätzte Nutzungsdauer von 10 Jahren aufweist. Somit wird jährlich eine lineare Abschreibung in Höhe von 10.000 Euro vorgenommen, was nach einem Jahr Nutzungsdauer einen Restbuchwert für die Maschine von 90.000 Euro ergibt.

Bildnachweise: © Saklakova/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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