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Die wichtigsten Steuerurteile 2015 für Unternehmer

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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München, 08. April 2015 – Im Februar diesen Jahres veröffentlichte der Bundesfinanzhof eine Übersicht mit den wichtigsten Steuerstreitverfahren, die im Jahr 2015 entschieden werden. Einige Urteile werden für so manchen Unternehmer von großer Bedeutung sein, da es sich um den Abzug von Betriebsausgaben handelt.

1. Gewerbesteuer als Betriebsausgabe?

Einer der Fälle, der von Unternehmern wohl am meisten beachtet sein wird, ist dieser. Die Gewerbesteuer durfte bis Ende 2007 als Betriebsausgabe abgezogen werden. Seit dem Jahr 2008 besteht dagegen ein Abzugsverbot. Die Folge war, das viele Unternehmer unter einer höheren Einkommenssteuer zu leiden hatten. Ob das Abzugsverbot aber auch verfassungsmäßig richtig war, entscheidet der IV. Senat dieses Jahr – 7 Jahre später. Das dazugehörige Aktenzeichen lautet: IV R 8/13

2. Betriebsausgabenabzug für häusliches Arbeitszimmer

Der große Senat des BFH wird sich in den nächsten Monaten im Verfahren GrS 1/14 damit beschäftigen, ob „für ein in zeitlicher Hinsicht nur teilweise für betriebliche/berufliche Zwecke genutztes Arbeitszimmer“ ein Betriebsausgabenabzug in Frage kommt. Bisher war es so, dass strenge Voraussetzungen galten, wenn das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgaben angesetzt werden sollte. Eine Voraussetzung, mit der sich das Gericht auseinandersetzen wird, ist, ob das Zimmer tatsächlich fast ausschließlich beruflich genutzt werden muss.

Der Bundesfinanzhof führt auf der oben angegeben Webseite weiter aus: „Sofern dies nicht der Fall sein sollte, stellt sich die weitere Frage, ob eine Aufteilung – mithin eine anteilige steuermindernde Berücksichtigung – der durch die zeitanteilige betriebliche/berufliche Nutzung entstandenen Kosten in Betracht kommt.“.

Womöglich kippt der BFH die bisherige strenge Ansicht und erlaubt auch für nur teilweise als Arbeitszimmer genutzte Räume einen Betriebsausgabenabzug.

3. Steuerliche Behandlung von Krankheitskosten

Bisher wurden nur Krankheitskosten steuerlich angesetzt, die über die zumutbare Eigenbelastung hinausgingen. In den Verfahren VI R 32/13 und VI R 71/13 wird sich das Gericht damit befassen, ob der Gesetzgeber von Verfassungs wegen verpflichtet ist, Krankheitskosten sogar ab dem ersten Euro steuerlich zu berücksichtigen und damit auf die Kürzung um die zumutbare Eigenbelastung zu verzichten.

4. Aufteilung des Kaufpreises bei Grundstückskauf

Ein Vermieter darf die Gebäudeabnutzung gemäß AfA-Tabelle steuerlich abschreiben, das Grundstück hingegen nicht. Fraglich ist, ob die im Kaufvertrag vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude und Grundstück verbindlich ist. Vor allem dann, wenn der Kaufpreisanteil, der auf Grund und Boden entfällt, geringer ist, als der amtliche Bodenrichtwert. So soll für das Gebäude ein höherer Wert angesetzt werden, um steuerlich höhere Ausgaben anzusetzen. Der BFH klärt diese Frage unter dem Aktenzeichen IX R 12/14.

Der Bundesfinanzhof entscheidet natürlich noch über viele weitere Fälle, die nicht unbedingt etwas mit Unternehmen oder Betriebsausgaben zu tun haben. Allerdings betreffen die Urteile womöglich auch indirekt viele Selbstständige und Unternehmer, vielleicht auch als Privatperson. Ein Beispiel wäre die Besteuerung von Alleinerziehenden oder der Werbungskostenabzug bei der Abgeltungssteuer.

Bildnachweise: © Yingko/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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