Hohe Vorauszahlungen an das Finanzamt sind für Unternehmer stets ärgerlich. Mit dem Eintrag der Freibeträge in der elektronischen Lohnsteuerkarte können Selbstständige ihre Steuerlast senken, und somit ihre Liquidität erhöhen Ob Einkommens,- Gewerbe- oder Umsatzsteuer – Steuern belasten das Budget eines jeden Unternehmers und stellen die Liquiditätsplanung immer wieder vor Herausforderungen. Häufig verlangt das Finanzamt Vorauszahlungen, die eigentlich zu hoch sind. Der große Nachteil daran ist, dass dem Unternehmen wertvolle Liquidität abhanden kommt, die für aktuelle Betriebsprozesse fehlt.
Unternehmer können Freibeträge nutzen
Unternehmer können zu viel gezahlte Steuern zwar über die jährliche Einkommensteuererklärung zurückzufordern. Dies hat jedoch den großen Nachteil, dass der Selbstständige zumindest ein komplettes Jahr warten muss, bis seine tatsächliche Steuerschuld berechnet wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, so genannte Steuerfreibeträge zu nutzen. Der Freibetrag mindert die Steuerbemessungsgrundlage, nur darüber liegende Einkünfte müssen tatsächlich versteuert werden. Das Finanzamt berücksichtigt die Freibeträge bereits während der Einkunftsperiode. Somit erhöht sich die Liquidität für des Betriebsinhabers.
Diese Freibeträge gibt es für Selbstständige
Die Möglichkeiten für Selbstständige Freibeträge zu nutzen sind vielfältig. So können Unternehmer bereits beim Grundfreibetrag der Einkommensteuer sparen. Der Einkommenssteuerfreibetrag beträgt in 2024 11.604 €. Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer gilt für alle Steuerzahler, somit auch für Angestellte und Rentner.
Gewerbesteuer
Weitere Abzugsmöglichkeiten gibt es für Unternehmer bei der Gewerbesteuer, welche für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ab einem Gewerbeertrag von 24.500€ berechnet wird. Die meisten Personengesellschaften und Einzelunternehmer können bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 24.500 € nutzen, in einigen Ausnahmefällen ist dieser auf 5.000€ begrenzt.
Körperschaftssteuer
Der Freibetrag bei der Körperschaftssteuer beträgt in den meisten Fällen 5.000€. Lediglich bestimmte landwirtschaftliche Genossenschaften und landwirtschaftlich tätige Vereine können einen erhöhten Freibetrag von 15.000 Euro ansetzen.
Umsatzsteuer
Der Vollständigkeit halber soll noch die Freigrenze der Umsatzsteuer erwähnt werden. Diese beträgt 22.000 €. So gilt ein Unternehmer dessen Jahresumsatz 22.000 € nicht übersteigt als so genannter Kleinunternehmer nach §19 UstG. Dem Kleinunternehmer ist freigestellt, ob er seinen Kunden Umsatzsteuer berechnet oder nicht. Wer als Kleinunternehmer agiert, kann jedoch im Gegenzug keine Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, also die Mehrwertsteuer in seinen Rechnungen nicht vom Finanzamt zurückfordern.
Wie werden Freibeträge beantragt?
Unternehmer und Angestellte die Freibeträge nutzen möchten, können bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Die dafür erforderlichen Formulare sind sowohl beim Finanzamt direkt als auch online unter www.formulare-bfinv.de erhältlich. Mögliche Steuerersparnisse durch Freibeträge bei der Einkommensteuer können über Online-Tools, z.B. unter http://www.brutto-netto-rechner24.de vorab errechnet werden.
Nachteile der Ausnutzung von Freibeträgen
Ein möglicher Nachteil einer effizienten Ausnutzung der Freibeträge ist, dass sich möglicherweise die zu leistende Steuerschuld im Zuge der Steuererklärung erhöht, da im Verlauf des Jahres zu wenig Zahlungen an das Finanzamt abgeführt wurden.
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Hallo ha e meine cafe verkauft 30.000€
Kann mir jemand sagen, was ich an das Finanzamt zahlen muss.