Ab 2009 werden Lohnsteuerbescheinigungen nur noch mit digitaler Signatur anerkannt. Auch bei Einkommensnachweisen, beispielsweise am Ende der Beschäftigung oder Nebeneinkommensbescheinigungen werden digitale Signaturen ab 2009 eingeführt.
Verpflichtend gilt die Signatur dann ab 2012, unter anderem für Bescheinigungen über geringfügige Beschäftigungen oder solche nach dem Wohnraumförderungsgesetz, sowie die Fehlbelegungsabgaben. Ebenfalls soll die Kindergeldabrechnung in der zweiten Stufe dazu kommen.Q
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.