Lohnerhöhung bedeutet nicht nur mehr Geld für den Arbeitnehmer, sondern auch mehr Ausgaben für den Arbeitgeber.
Eine Direktversicherung als clevere Alternative
Direktversicherungen bieten sich als Alternative zur normalen Lohnerhöhung an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von dieser Art der Lohnerhöhung. Es gibt verschiedene Arten von Direktversicherungen: Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen. Voraussetzung, um die Vorteile einer solchen Versicherung zu erhalten, ist jedoch, dass entweder das Risiko Tod oder Rente abgesichert wird.
Beiträge, Versicherungsnehmer und bezugsberechtigte Person
Versicherungsnehmer ist bei einer Direktversicherung der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer fungiert als bezugsberechtigte Person. Die Beiträge können entweder monatlich – dann aus den laufenden Lohnzahlungen – oder aber einmal jährlich gezahlt werden. Bei letzterer Variante wird der Betrag aus Sonderzahlungen, wie beispielsweise dem Weihnachtsgeld, aufgebracht. Wer die Beiträge zahlt, ist prinzipiell egal, allerdings bieten bestimmte Möglichkeiten mehr Vorteile als andere.
Vorteile der Direktversicherung
Wenn der Arbeitgeber die gesamten Versicherungsbeiträge zahlt, kommt der Arbeitnehmer in den Genuss einer Altersvorsorge, für die er nichts selbst einzahlen muss. Dies ist auch die beste Alternative zu einer Lohnerhöhung, denn die Beiträge in die Direktversicherung sind sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer profitiert natürlich in erster Linie später davon, nämlich dann, wenn er die Leistungen aus der Altersvorsorge erhält. In bestimmten Fällen ist es aber auch möglich, dass es zu einer Steuerprogression beim Arbeitnehmer kommt und er deshalb mehr Geld auf seinem Lohnzettel stehen hat. Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten ein und hat kaum Verwaltungsaufwand, da die Abwicklung einer Direktversicherung sehr einfach ist.
Direktversicherung und Steuern
Bei neu abzuschließenden Direktversicherungen sind Beiträge, die der Arbeitnehmer selbst aufbringt in einer Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Es ist allerdings zu bedenken, dass die Leistungen der Versicherung nachgelagert besteuert werden. Eine Direktversicherung kann in der Regel auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Die Übertragung dieser Werte ist steuerfrei.
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