Die E-Bilanz wurde eingeführt, um Bürokratie bei Finanzämtern und Unternehmen abzubauen. Doch zahlreiche Finanzämter melden nun, dass sie aufgrund der E-Bilanz einen erhöhten Informationsbedarf sehen und vermehrt bei den Firmen nachfragen müssen. Alles andere als der geplante Bürokratieabbau.
Bereits Ende 2008 wurde die gesetzliche Grundlage für die elektronische Bilanz gelegt. Viele Unternehmen sind seitdem verpflichtet, ihre Bilanz sowie ihre Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Allerdings genügen vielen Finanzämtern für sie übermittelten Informationen nicht.
Es besteht Erläuterungsbedarf
Die Unternehmen übermitteln zwar grundsätzlich alle gesetzlich erforderten Bilanzdaten. Doch es fehlt an freiwillig beigefügten Unterlagen, klagen die Finanzämter. Die E-Bilanzen sind tendenziell „schlanker“, das heißt sie haben einen geringen Informationsgehalt, als „Papier-Bilanzen“. Das liegt jedoch nicht an den Unternehmen oder deren Steuerberatern, sondern an den Voreinstellungen der genutzten Software. Bei denjenigen, wo diese Unterlagen trotzdem übermittelt wurden, ließen sich Nachfragen von Seiten des Finanzamts vermeiden.
Finanzämter fragen häufiger nach
Die Finanzämter wurden nun angewiesen, erforderliche Unterlagen im Einzelfall nachzufordern. Insbesondere Auszüge aus den Buchführungswerken und Kontennachweise werden angefordert. Teilweise ist sogar eine komplette Neuübermittlung der E-Bilanz notwendig. Diese soll jedoch nicht als Bilanzkorrektur gewertet werden. Steuerberater und Firmen müssen sich daher in Zukunft auf vermehrte Nachfragen der Finanzverwaltung einstellen.
Sowohl die Finanzämter als auch Unternehmen beziehungsweise Steuerberater, sind nicht an einem bürokratischen Mehraufwand interessiert. Daher werden bereits Verbesserungen diskutiert.
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