Im Falle eBay und Umsatzsteuer hatten wir bereits in der Vergangenheit einiges zu berichten. Nun ist es mal wieder soweit: Grundsätzlich gilt, dass der Käufer eines Produktes dem Händler die vom Staat geforderte Umsatzsteuer bezahlt. Der Händler gibt den steuerlichen Betrag dann weiter. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn der Verkauf privater Natur ist. In diesem Fall wurde die Umsatzsteuer bereits entrichtet und muss kein zweites Mal abgeführt werden. Dieser Sachverhalt gilt auch bei hohen Summen, wie jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied.
Teure Pelze von der Schwiegermutter geerbt
Eine als Privatperson agierende Verkäuferin hatte bei der Internetplattform eBay Pelze im Wert von rund 77.000 Euro verkauft, ohne die Umsatzsteuer auszuweisen. Das zuständige Finanzamt forderte von der Frau die Entrichtung der Umsatzsteuer auf den Verkaufserlös, also einen Steuerbetrag von mehr als 14.000 Euro. Die Verkäuferin weigerte sich und wies darauf hin, dass die Pelze aus dem privaten Besitz ihrer verstorbenen Schwiegermutter stammten. Die Schwiegermutter hätte sich die exklusiven Rauchwaren Stück für Stück im Laufe ihres Lebens zugelegt und bei den Käufen der einzelnen Pelze bereits die Umsatzsteuer entrichtet.
Umsatzsteuer wird nur bei unternehmerischer Tätigkeit fällig
Das Gericht lud den Ehemann vor, der die Darstellung seiner Gattin glaubhaft bestätigte. Das Gericht sah in den Verkäufen trotz des erheblichen Verkaufserlöses deshalb einen reinen Privatverkauf ohne unternehmerischen Hintergrund. In solchen Fällen unterliegt der Verkaufsumsatz nicht der Umsatzsteuer und das Finanzamt geht leer aus.
Fazit
Privatverkäufe bei eBay sind von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung gilt unabhängig vom Wert der veräußerten Gegenstände, für die bereits beim privaten Kauf die Steuer entrichtet wurde. Das Urteil schafft für Privatverkäufer im Internet Rechtssicherheit und schützt sie vor einer Doppelbesteuerung.
Quelle: FG Baden-Württemberg via DATEV
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