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Effektive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Das Verhältnis zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat ist oftmals nicht einfach.

Für den Erfolg eines Unternehmens ist aber ein offener Umgang und Austausch dieser beiden Gruppen notwendig.

Kooperation und Information

Das Recht der betrieblichen Mitbestimmung ist gesetzlich verankert. Dem Unternehmen bleibt somit nichts weiter übrig, als einen Betriebsrat zu akzeptieren. Was ein Unternehmen sehr wohl kann, ist die Art und Weise der Zusammenarbeit mit diesem Gremium zu beeinflussen. In erfolgreichen Unternehmen ist es häufig so, dass Geschäftsleitung und Betriebsrat miteinander kooperieren. Dazu gehört auch, dass der Betriebsrat rechtzeitig vom Unternehmen über geplante Maßnahmen unterrichtet wird und frühzeitig in deren Umsetzung involviert ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Betriebsrat sich nicht ernst genommen fühlt und seinen Einfluss dazu nutzt, um Maßnahmen des Arbeitgebers zu blockieren.

Persönliche Interessen unterordnen

Arbeitgeber und Betriebsräte sollten eines gemeinsam haben: Persönliche Interessen sollten bei Verhandlungen und Gesprächen möglichst keine Rolle spielen. In erster Linie muss es um das Wohl des Unternehmens gehen und damit natürlich auch um das Wohl der Arbeitnehmer.

Vertrauen und Zuhören

Für beide Seiten gilt, dass eine gute Zusammenarbeit nur mit dem dementsprechenden Vertrauen möglich ist. Dazu gehört auch, dass beide Seiten der jeweils anderen zuhören und auf deren Argumente eingehen. Auch hier geht es wieder darum, dass sich das Betriebsratsgremium ernst genommen fühlt. Auf diese Weise besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Betriebsrat von seiner ursprünglichen Position abweicht und dem Arbeitgeber entgegenkommt.

Der Betriebsrat als Chance

Ein Betriebsrat ist die Vertretung der Arbeitnehmer eines Unternehmens. Erzielt der Betriebsrat gute Ergebnisse zugunsten der Arbeitnehmer, so hat dies durchaus einen positiven Effekt auf das Unternehmen, auch wenn dieses durch eine Entscheidung vielleicht erst einmal Nachteile hinnehmen muss. Wird der Betriebsrat ernst genommen, fühlen sich in der Regel auch die Arbeitnehmer ernst genommen. Die Motivation der Mitarbeiter steigt dann in vielen Fällen an. Eine Tatsache, die letztendlich wieder dem Unternehmen zugutekommt, denn so ist es möglich, auch einmal unpopuläre Entscheidungen unter Einbeziehung des Betriebsrates durchzusetzen.

Quelle: Wikipedia


Bildnachweise: © Saklakova/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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