Dank des Konjunkturpakets II können Steuerzahler aufatmen. Denn die Einkommenssteuer wurde rückwirkend zum 01.01.2009 verändert. Die Änderungen schlagen sich bei Arbeitnehmern sofort im geringeren Lohnsteuerabzug nieder. Selbstständige und Freiberufler müssen jedoch einen formlosen Antrag stellen, um die Steuervorauszahlungen für die Einkommenssteuer zu senken und auf die Krise zu reagieren.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.