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Elektronische Meldungen zur Sozialversicherung ab 2006

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Nicht nur die Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen müssen auf elektronischem Weg übermittelt werden, sondern auch die Meldungen der Arbeitgeber an die Krankenkassen. 

Es besteht dahingehend eine Verpflichtung für Unternehmer die Arbeitnehmer beschäftigen. Datenänderungen wie Namen, Adressen, aber auch die Beitragsnachweise den Krankenkassen zu melden. Was bisher per Brief, Fax oder auf Disketten geschah, muss ab dem Jahr 2006 auf elektronischem Weg bereitgestellt werden. Doch auch hier gibt es noch einen Wermutstropfen. Die bisher eingesetzte Software, welche diese elektronische Übermittlung schon ermöglichte (bei Steuerberatern usw.) muss einer Prüfung unterzogen werden. Das bedeutet eine Erhöhung der Kosten bei Steuerberatern und ähnlichen Dienstleistern, was wiederum auf die Mandanten umgelegt wird. Kleinere Unternehmen, die sich entsprechende Software nicht leisten können, müssen dann wohl die Dienste der Steuerberater oder anderer Firmen in Anspruch nehmen, um der Regelung gerecht zu werden, so dass auch hier eine höhere finanzielle Belastung zu erwarten ist.

Quelle:

Finanzministerium


Bildnachweise: © StockGood/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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