Die Ausgangslage für die Einführung der elektronischen Signatur auf Onlinerechnungen, war die Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs in der gesamten EU. Die einzelnen EU-Staaten haben ihre Gesetze den EU-Vorgaben angepasst.
Das enorm aufwändige und komplizierte Verfahren ist der EU Kommission aufgefallen. Jedes EU Land hat eine eigene Signaturregelung.
Vorschlag der Vereinfachung
Die Kommission hat am 28. Januar 2009 neue Vorschriften für die Rechnungsstellung vorgeschlagen.
In dem Vorschlag heißt es u.a.
Nach Auffassung der Kommission muss die elektronische Rechnungstellung gefördert werden – und zwar indem die Regelung aufgehoben wird, wonach die elektronische Rechnungsübermittlung durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder durch elektronischen Datenaustausch (EDI) gesichert sein muss.
Den betroffenen Unternehmern bleibt zu hoffen, dass dieser Vorschlag zeitnah Gesetzeskraft gewinnt.
Papier- und Onlinerechnungen werden gleichgestellt
Sobald der Vorschlag der EU Kommission Gesetz wird, sind Papier- und Onlinerechnungen endlich wieder gleichgestellt. Papierrechnungen waren immer ohne Unterschrift gültig. Zukünftig wird das auch für Onlinerechnungen gelten. Damit kann die Digitalisierung in den Unternehmen ohne Hemmschuh wachsen.
Quelle: http://europa.eu
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