Obwohl es sich beim Elterngeld um ein steuerfreies Einkommen handelt, erhöhen die Zahlungen vom Staat den Steuersatz, der für die steuerpflichtigen Einkünfte in der Bundesrepublik Deutschland gilt. Unklar ist jedoch, ob diese Erhöhung auch für den Mindestbetrag gilt. Dieser beträgt monatlich 300 Euro.
Einspruch lohnt sich
Da derzeit noch unklar ist, ob auch der Mindestbetrag des Elterngeldes Einfluss auf den individuellen Steuersatz nehmen darf, raten Experten dazu, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Diese Praxis sollte von allen Empfängern des Elterngeldes betrieben werden. In diesem Einspruch muss schließlich auf das Verfahren VI B 31/09, Aktenzeichen, verwiesen werden. Zudem sollte ein weiterer Verweis auf die Kurzinformation von der OFD Münster Nr. 20/2008 enthalten sein.
Das Elterngeld und die Steuer
Grundsätzlich ist das Elterngeld nach dem deutschen Steuerrecht ein steuerfreies Einkommen. Es muss allerdings bei der eigenen Steuererklärung angegeben werden und dadurch nimmt es automatisch Einfluss auf den Steuersatz der Empfänger. Der Steuersatz steigert sich dadurch. Bisher war dies sowohl für den Mindestbetrag als auch für den Höchstbetrag der Fall. Durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofes könnte es im deutschen Steuerrecht abermals zu einem kräftigen Wandel zu Gunsten der Steuerzahler kommen.
Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?
Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können.
Quelle: http://www.steuernetz.de
Bildnachweise: © katyspichal/Fotolia.com