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Fachvorträge mit anschließendem Betriebsfest

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Um welches Geschäftsessen handelt es sich?

Im vorliegenden Fall hat ein Unternehmer eine Betriebsversammlung an Bord eines Ausflugsschiffes angesetzt. Während dieser Versammlung wurden Fachvorträge gehalten und Speisen und Getränke gereicht. Nach der Versammlung schloss sich in einem Hotel ein Betriebsfest für die Mitarbeiter an.

Das zuständige Finanzamt behandelte alle entstandenen Kosten als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Gemischt veranlasste Kosten

Die für die Betriebsversammlung entstandenen Kosten sind betrieblich veranlasst und damit kein Arbeitslohn. Anders sieht es bei den Kosten für das Betriebsfest aus. Diese Aufwendungen sind steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Soweit Fahrt- und Verpflegungskosten nicht direkt zuzuordnen sind, müssen sie gemäß einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) auf die Veranstaltungselemente aufgeteilt werden. Als Aufteilungsmaßstab ist das Verhältnis der Zeitanteile heranzuziehen. Wenn bspw. die Betriebsversammlung mit Fachvorträge, Speisen und Getränke zwei Stunden Zeit in Anspruch genommen hat und die Betriebsfeier vier Stunden sind die Kosten im Verhältnis 1:2 aufzuteilen.

Fazit

Die Kosten für die Betriebsversammlung liegen im betrieblichen Interesse und müssen vom Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn versteuert werden. Für die Kosten des Betriebsfestes zuzüglich der anteiligen gemischt veranlassten Kosten, wie Fahrt- und Verpflegungskosten ist Arbeitslohn gegeben. Liegen die Gesamtkosten jedoch unter der Freigrenze von 110,- EUR, ist ebenfalls kein steuerpflichtiger Arbeitslohn gegeben.

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Quelle: Steuertipps Aktuell September 2009


Bildnachweise: © Maksim Shebeko/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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