Welche Daten sind für den Entgeltnachweis erforderlich?
Es müssen pro Gefahrtarifstelle die Anzahl der Beschäftigten, die Gesamthöhe der Arbeitsentgelte und die gesamt erbrachten Arbeitsstunden gemeldet werden.
Wie erfolgt der Entgeltnachweis?
Im November wird ein Formular zugesendet, das ausgefüllt bis zum 11. Februar 2010 zurückgeschickt werden muss.
Wie funktioniert die elektronische Meldung?
Unter www.vbg.de kann man sich für die Meldung registrieren, woraufhin wenige Tage später die Zugangsdaten in den Briefkasten fliegen. Auch über gängige Abrechnungsprogramme kann die Meldung erfolgen.
Welche Meldung muss wann abgegeben werden?
Die Meldung zur Sozialversicherung ersetzt den Entgeltnachweis erst ab 2012. Bis Ende 2011 müssen daher übergangsweise beide Meldungen abgegeben werden. Danach wird die Deutsche Rentenversicherung Bund die entsprechenden Daten von der Krankenversicherung erhalten und diese auch an die Berufsgenossenschaft weiterleiten.
Wo erhalte ich Hilfe beim Ausfüllen der Meldung?
Wenn die Probleme mit Ihrer Lohnabrechnungssoftware haben, wenden Sie sich an Ihre Softwarehotline. Wenn Sie Fragen zu den Inhalten der Meldung haben, können Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft melden. ist die VBG für Sie zuständig, erhalten Sie Hilfe unter 040/5146-2940 oder www.vbg.de.
Was ist die Gefahrtarifstelle?
Die Gefahrtarifstelle ist Teil des Strukturschlüssels und drückt aus, wie hoch das Gefährdungsrisiko des Unternehmens ist. Jedem Mitarbeiter muss der korrekte Strukturschlüssel zugeordnet werden.
Was sind die Betriebs- und Mitgliedsnummer?
Es gibt jetzt zwei Betriebsnummern. Eine erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit. Die zweite ist neu und ist die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, kurz BBNRUV. Die Mitgliedsnummer ist die Kundennummer eines Unternehmens bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Quelle: Sicherheitsreport 4/2009 (Magazin der VBG), S. 41, 46
Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com