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Finanzämter hoffen auf neidische Nachbarn

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Auch der ehrlichste Unternehmer kann nicht in Ruhe seiner Arbeit nachgehen, wenn es dem neidischen Nachbarn, dem ausgeschiedenen Geschäftspartner oder dem Ex-Ehepartner nicht gefällt. Eine anonyme Anzeige beim Finanzamt und sofort drehen sich dort die Räder. Die Finanzverwaltung prüft alle ihr zugänglichen Informationen.

Könnte die Anzeige zutreffend sein, ist der Steuerfahndung Tür und Tor geöffnet. Das wenigste was dem Unternehmer passieren kann, ist erheblicher Zeitverlust.

Wie kann man dem vorbeugen?

• Keinen unnötigen Streit mit den Nachbarn vom Zaun brechen. • Korrekte Buchführung ist die beste Vorbeugung, schummeln, verschleiern mit einer Schattenwirtschaft lohnt nicht. Wie eine Prüfung genau abläuft und worauf Sie achten müssen, haben wir in unserer 2. teiligen Reihe zur Steuerprüfung beschrieben. Quelle: anonymer Steuerprüfer


Bildnachweise: © SZ-Designs/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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