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Finanzamt verprobt Unternehmer mit der privaten Geldverkehrsrechnung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Mit der privaten Geldverkehrsrechnung (prGVR) hat das Finanzamt eine Möglichkeit gefunden, einen Unternehmer zu verproben. Sie wird angewendet, wenn die Vermutung besteht, dass die Buchführung des Unternehmers sachlich oder formal nicht korrekt geführt wurde.

Mit der Geldverkehrsrechnung werden losgelöst vom Unternehmen die erklärten Einnahmen und die geschätzten Ausgaben inklusive der privaten Ausgaben betrachtet. Reichen bei dieser Betrachtung die Einnahmen nicht zur Deckung der Ausgaben aus, hat der Prüfer ein Indiz für nicht versteuerte Einnahmen gefunden. Bei der prGVR geht es um den reinen Geldfluss, daher werden weder die Gewinn- und Verlustrechnung noch die Bilanz eines Unternehmens benötigt, sondern die betrieblichen Kontoauszüge und Kassenbelege sind ausreichend. Wegen der Einfachheit der Anwendung und der exakten Ergebnisse ist die prGVR eine der beliebtesten Schätzungsmethoden, die auch vom BFH anerkannt wird.

Quelle: BMF sowie Bundesregierung via DATEV

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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