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Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung: Arbeitnehmer zu stark belastet

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Krankenversicherung GKV oder PKV - Vorteile und Nachteile im Vergleich

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Bundesrat noch nicht einverstanden. Nach seiner Sitzung forderte er eine stärkere Einbindung der Länder und kritisierte die starke Belastung der Arbeitnehmer.

Berlin, 28. Mai 2014 – Am 23. Mai 2014 fand sich der Bundesrat zur Plenarsitzung zusammen, um über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung zu beraten. Noch am selben Tag wurde die Stellungnahme des Bundesrats veröffentlicht.

Arbeitnehmer durch neue Beiträge stark belastet

Einer der größten Kritikpunkte der Mitglieder ist die geplante Reform der Beitragssätze. Geplant ist, den allgemeinen Beitragssatz von bisher 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent zu senken. Der bisherige Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, der bei Bedarf durch die Krankenkassen erhoben werden konnte, entfällt komplett. Dadurch entsteht aber eine Finanzlücke in Höhe von etwa 11 Mrd. Euro pro Jahr. Deshalb sollen die Krankenkassen die Möglichkeit bekommen, einen individuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser soll der Höhe nach nicht gedeckelt sein. Die Mehrbelastung soll allerdings alleine den Arbeitnehmern aufgebürdet werden, denn der Arbeitgeberanteil an den Beiträgen soll auf 7,3 Prozent festgeschrieben werden. Experten bemängeln, dass die Beiträge für die Arbeitnehmer schnell ansteigen werden. Der Gesetzentwurf sieht zusätzlich vor, den Bundeszuschuss zu den Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu kürzen. Dadurch werden sich die Rücklagen im Gesundheitsfonds schnell verringern und die Krankenkassen gezwungen sein, Zusatzbeiträge zu erheben. Eine Aufwärtsspirale zu Lasten der Arbeitnehmer könnte einsetzen.

Einbindung der Länder

Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme außerdem, die Länder bei der Bildung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen stärker einzubeziehen. Dieses Institut wird Aufgaben übernehmen, die zum Teil erheblich unter die Länderhoheit fallen. So wird es sich beispielsweise bei der Krankenhausplanung einbringen. Deshalb ist es wichtig, dass die Länder sich an der Arbeit des Instituts beteiligen können. Im gemeinsamen Bundesausschuss im Qualitätssicherungsbereich sollen die Länder außerdem ein Mitberatungsrecht erhalten. Nun ist die Bundesregierung wieder am Zuge: Die geforderten Änderungen sind nun in einem neuen bzw. überarbeiteten Gesetzentwurf umzusetzen.


Bildnachweise: © Stockfotos-MG/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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