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Fördermittel für das KfW-Gründer-Coaching

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Als Existenzgründer müssen Sie zahlreiche Steine aus dem Weg räumen, um erfolgreich am Markt agieren zu können. Doch mit dem Programm „Gründercoaching Deutschland“ hat sich die KfW wieder einmal auf die Seite der Gründer gestellt. Nun sind die erhältlich

 Insgesamt können 50 bis 90 Prozent der Coaching-Kosten übernommen werden, je nach Alter und Sitz des Unternehmens.

Wer erhält ?

Die Fördermittel können jedem Freiberufler und Gewerbetreibenden gewährt werden, der noch nicht länger als fünf Jahre selbstständig ist. Entscheidend ist dabei das Alter des beantragenden Unternehmens, nicht jedoch die Dauer der Selbstständigkeit des Gründers. Der Coach muss in der Beraterbörse der KfW gelistet sein und darf nicht mehr als 800 Euro Tageshonorar verlangen.

Gefördert werden die Kosten für jedes Coaching, das eindeutig der Verbesserung des Stands des Unternehmens dient. Nicht gefördert werden können Beratungen zu Buchhaltungsfragen und Vertrieb. Maximal 6.000 Euro Kosten sind förderfähig. Davon trägt die KfW 50 Prozent in den alten Bundesländern und 75 Prozent in den neuen Bundesländern. Bis zu 90 Prozent Förderung für das Coaching sind möglich, wenn der Gründer vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit arbeitslos war.

Förderfähige Coaching-Inhalte

Gefördert werden können verschiedene Coaching-Inhalte. Sie reichen von der Optimierung des jeweiligen Businessplans über die Erarbeitung von Strategien für den Vertrieb bis hin zum Coaching für die Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen. Steuerliche Fragen können im geförderten Coaching dagegen nicht behandelt werden, ebenso wenig wie ein Coaching in der Vorgründungsphase.

Quellen:
http://www.mittelstanddirekt.de
http://dresden-existenzgruendung.de


Bildnachweise: © nd3000/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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