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Fördersatz der Investitionszulage sinkt

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Die Investitionszulage wurde von der Bundesregierung bis 2013 verlängert, dass ist die gute Neuigkeit. Zum Nachteil für die Unternehmen sinkt der Investitionszuschlag mit dem Investitionszulagengesetz 2010, veröffentlicht am 10. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 2350 – 2357).

Unternehmer, die bis 2009 Investitionszulage beantragen erhalten eine reguläre Förderung in Höhe von 12,5%, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar 25%. In den Jahren 2010 bis 2013 sinkt dieser Fördersatz jährlich um 2,5% für KMU um 5%.

Höhe des Fördersatzes

Beginn des Investitionsvorhabens Fördersatz (regulär) Fördersatz (KMU)
bis 31.12.2009 12,5 25,0
bis 31.12.2010 10,0 20,0
bis 31.12.2011 7,5 15,0
bis 31.12.2012 5,0 10,0
bis 31.12.2013 2,5 5,0

Die Höhe des Fördersatzes ist auf den Zeitpunkt des Beginns des Investitionsvorhabens abgestellt. Damit können Unternehmer noch die volle Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie die I-Zulage in 2009 beantragen und bis zum 31.12.2009 mit dem Vorhaben beginnen.

Die Investitionszulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Quelle: BGBl I S. 2350 – 2357


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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