Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die häufig gestellten Fragen rund ums Thema Fahrtenbuch.
Frage | Antwort |
Muss man pro Fahrt im Fahrtenbuch immer sowohl den Kilometerstand am Anfang und am Ende der Fahrt eintragen oder reicht es den Kilometerstand zum Ende der letzten Fahrt als Kilometerstand der neuen Fahrt zu verwenden? | Es reicht der Kilometerstand am Ende der Fahrt. Der BFH schreibt hierzu: “Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und dass es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt.” |
Lassen sich gleiche Fahrten innerhalb einer Woche (bspw. der tägliche Weg zur Arbeit) zusammenfassen? | Man sollte dem Finanzamt nicht den geringsten Anhaltspunkt für einen Mangel bieten. Deshalb ist es empfehlenswert, das Fahrtenbuch “zeitnah (…), vollständig (…), und fortlaufend” zu führen. |
Lassen sich aufeinanderfolgende private Fahrten zusammenfassen? | Ja, Privatfahrten, wenn sie denn direkt nacheinander stattfinden, können insgesamt erfasst werden. |
Lassen sich betriebliche Fahrten (bspw. zwischen Kunde und Hotel) zusammenfassen? | Auch hier sollte man dem Finanzamt nicht den geringsten Anhaltspunkt für einen Mangel bieten. Deshalb ist es weiterhin empfehlenswert, das Fahrtenbuch “zeitnah (…), vollständig (…), und fortlaufend” zu führen. |
Gehören Belege und Tankvermerke zwingend ins Fahrtenbuch oder reicht es, wenn ich die Belege ganz normal sammle und in die Buchhaltung übergebe, also im Fahrtenbuch nur die Fahrten erfasse? | Belege gehören nicht ins Fahrtenbuch. Aber die Daten (inklusive Uhrzeit) sollten natürlich mit dem Fahrtenbuch übereinstimmen. |
Wie soll ich verfahren, wenn ich Fehler bei den Eintragungen im Fahrtenbuch gemacht habe? Darf man eine Seite herausreißen? | Auf keinen Fall sollten Seiten aus dem Fahrtenbuch entfernt werden. Auch auf TippEx o.ä. sollte verzichtet werden. Die beste Möglichkeit ist es, die fehlerhaften Eintragungen ordentlich durchzustreichen und die richtigen Daten evtl. mit Hinweis auf die Berichtigung einzutragen. Solange die GoB beachtet werden, düfte das Finanzamt bei einer solchen Korrektur keinen Grund zur Beanstandung sehen. |
Kann man eine Fahrt im Fahrtenbuch eintragen, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt war, aber mit einem Zweitwagen gefahren ist? | Nein, da das Fahrtenbuch nur für ein bestimmtes Fahrzeug gilt. |
Ist es eine Betriebsfahrt oder eine Fahrt Wohnung/ Betrieb wenn ich nach einem Termin mit einem Kunden direkt nach Hause fahre? | Wohnung – Büro = Fahrt Wohnung/Betrieb Büro – Kunde = Betriebsfahrt Wohnung – Kunde = Betriebsfahrt Kunde – Büro = Betriebsfahrt Büro – Wohnung = Fahrt Wohnung/Betrieb Kunde – Wohnung = Betriebsfahrt |
Kann ich auf der Fahrt Betrieb/ Wohnung einen Umweg (bspw. zum Einkaufen) machen? | Nein, in diesem Fall wären sowohl die Fahrt Betrieb – Einkauf als auch die Fahrt Einkauf- Wohnung Privatfahrten. |
Sind Fahrten zur Tankstelle oder zur Werkstatt Betriebsfahrten? | Fahrten zur Werkstatt, Kfz-Wäsche, zur Tankstelle oder ähnlichem sind Betriebsfahrten. |
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