Die Klage beim Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesen. Es ging um die Besteuerung der Freiberufler mit Gewerbesteuer. Die Erlassung dieser Steuer sei nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbart, so die Kläger.
Allerdings sah das BVG (Az. 1 bvl2/04) dies anders, denn die Freiberufler würden den Gemeinden geringere Kosten verursachen, als dies bei Gewerbetreibenden der Fall sei. Deshalb müssen Freiberufler auch künftig keine Gewerbesteuer entrichten, unabhängig davon, wie hoch ihr Gewinn ist.
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