Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Rechtsform in Deutschland. Um eine GbR zu gründen, brauchen Sie mindestens zwei Firmengründer, sogenannte Gesellschafter. Ziel dieser Zusammenschließung ist das Erreichen eines gemeinsamen Zwecks. Die rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer GbR finden Sie in § 705 ff. BGB.
Die Besonderheiten einer GbR im Überblick
Diese Personengesellschaft ist die älteste Form einer Firmengründung und bietet Freiberuflern viele Vorteile, ohne dass ein großer organisatorischer Aufwand zu befürchten wäre. Diese Gesellschaftsform sollte jedoch vertraglich rechtssicher geregelt sein, um so gegen alle Eventualitäten gewappnet zu sein.
Eine gewerbliche GbR muss sowohl Gewerbe- wie auch Umsatzsteuer entrichten. Zudem muss jeder Gesellschafter selbst noch einmal seine Einnahmen in der persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Bei einer GbR von Freiberuflern wird allerdings keine Gewerbesteuer entrichtet. Sollte diese Gesellschaftsform jedoch eigene Mitarbeiter beschäftigen, so fällt die Lohnsteuer an, die an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Welche Steuern muss eine GbR zahlen?
Diese Steuern sind an das Finanzamt zu entrichten, wenn Ihre kaufmännisch handelnde GbR auch eigene Mitarbeiter beschäftigt:
- Gewerbesteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
Wichtig: Sollte die GbR ein Grundstück erwerben und das gesellschaftliche Vermögen damit erweitert, fällt zusätzlich die Gewerbesteuer an. Das Vermögen der Gesellschaft vermehrt sich zudem, wenn ein oder mehrere Grundstück(e) verkauft werden.
Wie werden die einzelnen Gesellschafter besteuert?
Die Gesellschaftsform GbR ist keine eigene Rechtspersönlichkeit. Somit werden für diese Art der Unternehmen auch keine Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer seitens des Finanzamtes erhoben. Mittels Feststellung der Gewinne der einzelnen Teilhaber werden anschließend die Gewinne der GbR zugeordnet. Jeder Gesellschafter muss persönlich noch einmal eine Einkommensteuererklärung machen.
Daraus leiten sich die Gewinne der GbR ab und die einzelnen Teilhaber erhalten daraufhin vom Finanzamt den Steuersatz, der für sie zutrifft. Es ist dabei unerheblich, ob die Gewinne der GbR im Unternehmen verbleiben oder weiter eingesetzt werden.
Die Einkommensteuer zählt zu den Jahressteuern. Aufgrund dessen muss diese jeweils zum 31. Juli des folgenden Jahres an das Finanzamt gezahlt werden.
Tipp: Ist unter den Gesellschaftern eine juristische Person, werden die Gewinne der GbR ebenfalls mit einer Körperschaftsteuer belegt. Auch die sogenannte Körperschaftsteuererklärung muss jährlich bis zum 31. Juli an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.
Welche Steuern muss eine GbR abführen?
Wie bereits erwähnt, gibt es mindestens drei Steuern, die eine GbR an das örtliche Finanzamt abführen muss. Diese erläutern wir genauer, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuererklärung muss abhängig von der anfallenden Umsatzsteuer monatlich, quartalsmäßig oder auch jährlich eingereicht werden. Diese Zeiträume legt das zuständige Finanzamt fest. Einzige Ausnahme: Die Umsätze sind so gering, dass dies unter die Kleinunternehmer-Regelung fallen. Dann ist die terminliche Taktung einmal im Jahr und wird zusammen mit der Auskunft über die Einnahmen und Gewinne eingereicht.
Die Umsatzsteuer oder auch Vorsteuer fällt an, wenn die GbR Waren oder auch Dienstleistungen bei Dritten einkauft. Diese Steuer wird dann mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet.
Gewerbesteuer
Wenn Ihre GbR ein Gewerbebetrieb oder auch ein landwirtschaftliches Unternehmen ist, wird auch Gewerbesteuer fällig. Dazu muss Ihr Betrieb jedoch einen Gewerbeschein haben und zudem im Handelsregister eingetragen sein. Somit fällt dann auch die Steuererklärung für das Gewerbe selbst an.
Einkommensteuer
Für die Einkommensteuererklärung gibt sowohl die Gesellschaft wie auch die einzelnen Gesellschafter eine Einkommensteuererklärung ab. Dabei werden die Gewinne der einzelnen Gesellschafter, die bei der GbR erwirtschaftet wurden, ermittelt.
Lohnsteuer
Beschäftigt Ihre GbR Mitarbeiter, muss zudem eine Lohnsteuer an das Finanzamt gezahlt werden. Diese richtet sich sowohl nach der Lohnsteuer des Mitarbeiters, wie auch nach dem monatlichen Verdienst. Es gibt jedoch auch einige Arbeitnehmer, die sind nicht lohnsteuerpflichtig.
Tipp: Macht Ihre GbR keine Jahresabschlussbilanz, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemacht.
Wie werden die Unternehmensgewinne beim Finanzamt angegeben?
Für diese Rechtsform des Unternehmens sieht das Gesetz vor, dass jeder Gesellschafter eine eigene Einkommensteuererklärung einreicht. Das Feld mit der Überschrift „Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen“ ist dafür gedacht, die Gewinnanteile der GbR einzutragen.
Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der persönlichen Gewinnfeststellung?
Jedes Vorgehen hat Vor- und Nachteile. Auch die freiberufliche GbR und die persönliche Gewinnfeststellung.
Vorteile
Wenn ein Gesellschafter nur nebenberuflich an der GbR beteiligt ist, ist dies vorteilhaft. Ein eventueller Verlust wird am Ende des Geschäftsjahres auf alle Gesellschafter aufgeteilt und somit das Einkommen eines jeden Gesellschafter geschmälert. Wenn der Gesellschafter an der GbR nur nebenberuflich beteiligt ist und noch in einem Arbeitsverhältnis steht, wird dieser mit großer Wahrscheinlichkeit eine Einkommensteuererstattung seitens des Finanzamtes erhalten.
Nachteile
Der Nachteil der GbR liegt eindeutig darin, dass jeder Gesellschafter noch einmal eine separate Einkommensteuererklärung machen muss, um seinen Anteil des Firmengewinns zu versteuern. Bei anderen Gesellschaftsformen wie beispielsweise die GmbH ist dies anders. Diese geben eine Unternehmenssteuererklärung ab, da diese körperschaftsteuerpflichtig ist. Dieser ist in vielen Fällen auch deutlich günstiger als der Einkommensteuersatz, der bei der GbR anfällt.
Fazit
Die GbR ist eine Gesellschaftsform, die sowohl für Gewerbetreibenden wie auch Freiberufler sinnvoll sein kann. Die steuerlichen Aspekte sind jedoch besonders und müssen daher gesondert beachtet werden. Denn nicht das Unternehmen selbst, sondern jeder Gesellschafter an sich muss eine separate Steuererklärung für die Ermittlung des Firmengewinns machen.
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