Die Lohneinstufung ist einer der wichtigsten Faktoren in einem Unternehmen. Wichtig sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Aus der wirtschaftlichen Sicht des Unternehmens soll der Lohn möglichst gering gehalten werden, andererseits sind Mitarbeiter, die gut verdienen, in der Regel motivierter und machen weniger Fehler. Es gilt also eine Balance zwischen diesen beiden Seiten zu finden.
Das Entgeltsystem
In vielen Unternehmen ist das Entgeltsystem mittlerweile zum Standard geworden. Hier wird nicht mehr nach Stundenanzahl abgerechnet, sondern ein gleichbleibendes monatliches Entgelt ausbezahlt. Eventuelle Überstunden und dergleichen werden bei Bedarf hinzuaddiert. Bei der Einführung eines Entgeltsystems muss zunächst eine Lohneinstufung vorgenommen werden. Dazu werden verschiedene Entgeltgruppen gebildet, in die dann die Mitarbeiter bzw. deren Tätigkeiten eingeteilt werden.
Schritte der gerechten Lohneinstufung
Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten der Lohngerechtigkeit. Auf der einen Seite steht der leistungsbezogene Lohn, auf der anderen der anforderungsbezogene Lohn. Für beide Seiten sind mehrere Schritte, nämlich fünf bzw. sechs, durchzuführen, um eine bestimmte Tätigkeit einzugruppieren. Welche das sind, wird im Folgenden kurz dargelegt.
Leistungsgerechtigkeit
Hier zählt die Arbeitsleistung. Darunter fällt beispielsweise die produzierte Stückzahl. Ein zweiter Schritt ist die Bewertung der Arbeitsqualität. Die grundlegende Einstufung orientiert sich also am Arbeitsergebnis. Um hier gerecht einstufen zu können, muss eine Leistungsbewertung durchgeführt werden.
Anforderungsgerechtigkeit
Hier fließen vor allem die Qualifikation, die nötig ist, um eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, der Schwierigkeitsgrad der Tätigkeiten und der Grad der Verantwortung mit ein, um die Lohneinstufung festzulegen. Hierzu muss eine Arbeitswertstudie durchgeführt werden.
Weitere gemeinsame Schritte
Neben ihren spezifischen Schritten haben leistungs- und anforderungsgerechte Lohneinstufung noch einige weitere Schritte gemeinsam. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit wird in der Regel mit berücksichtigt. Das Verhalten des Mitarbeiters, sowie dessen Engagement können mit in die Einstufungskriterien einfließen. Auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt spielt eine Rolle. In einigen Unternehmen wird auch der Familienstand des Mitarbeiters mit berücksichtigt.
Quelle: https://www.bewerberaktiv.de
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