Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 06.05.2009 Az: 3 K 4387/08 entschieden, dass für einen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine GEZ Rundfunkgebühren zu entrichten sind. Das Urteil findet natürlich nur Anwendung, wenn der beruflich genutzte PC nicht zum Rundfunkempfang verwendet wird. Die Beweislast der Nutzung liegt beim entsprechenden Sender, im vorliegenden Fall betrifft es den Sender SWR.
Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass multifunktionale Geräte vielfältigen Zwecken dienen. Vom reinen Besitz eines PCs kann nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.
Die Steuersparschraube „Ansparabschreibung“ wird deutlich verschärften Bedingungen unterworfen. So müssen bei Erweiterungsinvestitionen künftig verbindliche Bestellungen…
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.