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Für Minijobber ist mehr Geld in Sicht

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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In Deutschland gibt es etwa 7 Millionen geringfügig Beschäftigte – also Menschen (sogenannte Minijobber), die einem Minijob nachgehen, bei dem man bis zu 400 Euro im Monat verdienen darf.

Sie dürfen sich freuen, denn diese Verdienstgrenze wird voraussichtlich Anfang 2013 deutlich angehoben.

Erhöhung auf 450 Euro zum 1. Januar 2013 beschlossen

Der Bundestag hat mit schwarz-gelber Mehrheit entschieden, die sog. Geringfügigkeitsgrenze auf monatlich 450 Euro anzuheben. Gleichzeitig soll auch die Grenze für abgabenbegünstigte Minijobs – also mit Löhnen zwischen 400 Euro und bisher 800 Euro – auf 850 Euro angepasst werden.

Bisher galt, dass der Verdienst bei 400 Euro-Jobs brutto für netto ausgezahlt wurde, da die Abgaben von rund 30 Prozent ausschließlich vom Arbeitgeber zu bezahlen waren. Zwar gab es auf Antrag die Möglichkeit, durch Zuzahlungen geringe Rentenansprüche zu erwerben – diese sog. Aufstockungsoption wurde aber nur vereinzelt genutzt. Durch die Neuregelung wird es künftig umgekehrt sein: wer nicht die Rentenbeiträge von bis zu 22 Euro im Monat berappen will, muss ausdrücklich widersprechen.

Kritiker sehen vor allem die Nachteile

Die 400 Euro-Grenze bei Minijobs gilt seit deren Einführung im Jahre 2003 unverändert, obwohl die Löhne sowie die allgemeinen Lebenshaltungskosten kontinuierlich gestiegen sind. Die Regierungskoaltion sieht daher in der Anhebung vor allem einen unausweichlichen Schritt, um die Inflation auszugleichen. Aus einer ganz anderen Perspektive betrachtet dagegen die Opposition das Thema: wenn es nach ihr ginge, sollte man die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse eher unattraktiver machen, da sie schlecht bezahlt seien und keine soziale Absicherung bieten.

Von Minijobs alleine kann man nicht leben

Viele Minijobber sehen in den Minijobs eine Möglichkeit, um Geld zu verdienen, ohne die leidlichen Abgaben und Steuern bezahlen zu müssen. Das mag als Nebenverdienst auch durchaus in Ordnung sein. Allerdings können Minijobs kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ersetzen. Das liegt vor allem daran, dass man damit keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz hat und keine Rentenansprüche erwirbt – ein Teufelskreis also, der sich spätestens bei Krankheit oder im Alter rächt.

Quellen


Bildnachweise: © Firma V/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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