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Ist eine teilweise privat genutzte Garage steuerlich absetzbar?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Bei dem Kauf einer Garage, die ausschließlich gewerblich genutzt wird, ist klar, dass der gesamte Kaufpreis steuerlich absetzbar ist. Ob jedoch eine garage, in der beispielsweise ein teilweise privat genutzter Firmenwagen steht, voll absetzbar ist, ist eine kompliziertere Frage. Die erfreuliche Antwort hierauf ist jedoch, dass der Privatanteil am Grundstück durch die Kfz-Nutzung im Rahmen der 1%-Regelung oder des Fahrtenbuches bereits voll abgedeckt wird.
Der Kaufpreis einer teilweise privat genutzten Kfz-Stellfläche ist also ebenfalls gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 zu 100% abschreibungsfähig.

Eintragung im Anlagevermögen und Restnutzungsdauer

Natürlich ist es nötig, die Garage im Anlagevermögen einzutragen. Die Abschreibung erfolgt über eine betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer. Angemessen sind hier 10 Jahre.


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Über den Autor

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Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Versicherungen und Steuerrecht.

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