Bei dem Kauf einer Garage, die ausschließlich gewerblich genutzt wird, ist klar, dass der gesamte Kaufpreis steuerlich absetzbar ist. Ob jedoch eine garage, in der beispielsweise ein teilweise privat genutzter Firmenwagen steht, voll absetzbar ist, ist eine kompliziertere Frage. Die erfreuliche Antwort hierauf ist jedoch, dass der Privatanteil am Grundstück durch die Kfz-Nutzung im Rahmen der 1%-Regelung oder des Fahrtenbuches bereits voll abgedeckt wird.
Der Kaufpreis einer teilweise privat genutzten Kfz-Stellfläche ist also ebenfalls gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 zu 100% abschreibungsfähig.
Eintragung im Anlagevermögen und Restnutzungsdauer
Natürlich ist es nötig, die Garage im Anlagevermögen einzutragen. Die Abschreibung erfolgt über eine betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer. Angemessen sind hier 10 Jahre.
Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Sie studierte Germanistik, Philosophie und Englische Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Versicherungen und Steuerrecht.