≡ Menu

Gebrauchtwagenverkauf mit Verlust

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (35 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...
Leasing Gebühren absetzen: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 22. April 2008 Az. IX R 29/06 über den anfallenden Verlust beim Gebrauchtwagenverkauf geurteilt.

Demzufolge wird der Verlust eines Gebrauchtwagens der innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft wurde, steuerlich berücksichtigt. Der Unternehmer kann diesen Verlust bei seiner Einkommensteuererklärung zum Abzug bringen. Erzielt der Unternehmer beim Gebrauchtwagenverkauf Gewinn, zählt dieser zu den sonstigen Einkünften und muss ebenfalls angegeben werden.

Quelle: Der Steuerzahler, August 2008, S. 150


Bildnachweise: © razihusin/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Kommentar hinterlassen