Der Darlehensvertrag, der unter Angehörigen abgeschlossen wurde, wird von den Finanzämtern immer dahingehend überprüft, ob er einem Drittvergleich standhalten. Der Drittvergleich drückt aus, dass das Darlehen auch einem unbeteiligten Dritten zu den gleichen Bedingungen gewährt worden wäre. Allein aus diesem Grund sollten Verträge unter Angehörigen immer schriftlich fixiert werden und Zahlungen möglichst unbar, also per Überweisung erfolgen.
Warum ein Darlehensvertrag unter Angehörigen?
Hat ein Angehöriger ausreichend Geldmittel zur Verfügung, kann ein Unternehmer ebenso gut bei seinem Angehörigen ein Darlehen aufnehmen. Dabei ergeben sich sowohl für den Darlehnsgeber als auch für den Darlehnsnehmer Vorteile. Der Darlehnsgeber erhält für das Darlehen einen höheren Zinssatz als bei einer alternativen Geldanlage. Der Darlehnsnehmer profitiert bspw. von einem günstigeren Zins. Sicherheiten müssen oft nicht erbracht werden. Was muss im Einzelnen beachtet werden:
Steuerliche Auswirkung beim Darlehnsgeber
Die erhaltenen Zinsen sind für den Darlehnsgeber immer Einkünfte aus Kapitalvermögen, sie müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden
Steuerliche Auswirkung beim Unternehmer
Dient das Darlehen der Anschaffung, Erhaltung oder Sicherung einer Einnahmequelle, bspw. der Neuanschaffung einer Maschine für die Produktion, sind die Zinsen als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig.
Welche Angaben muss der Darlehensvertrag enthalten?
Im Darlehensvertrag sollten die beteiligten Personen, die Darlehenshöhe, der Verwendungszweck, der Zinssatz, die Zinszahlungstermine, die Darlehenslaufzeit und die Darlehensrückzahlung aufgeführt sein.
Vergleich von Darlehens- und Marktzins
Der vereinbarte Darlehenszins sollte sich im Bereich des Marktzinses bewegen. Probleme können beim Darlehensnehmer auftreten, wenn der Zins oberhalb des üblichen Marktzinses liegt, als Betriebsausgabe wird dann i.d.R. nur der übliche Marktzins anerkannt. Liegt er unterhalb des Marktzinses „schenkt“ der Geber dem Nehmer Zinsen. Übersteigt der geschenkte Zinsbetrag die Freibeträge, fällt Schenkungssteuer an.
Checkliste für Darlehen mit Angehörigen
- Vertrag wurde schriftlich fixiert
- Alle Angaben sind im Darlehensvertrag enthalten
- Zahlung der vereinbarten Zins- und Tilgungsraten erfolgt regelmäßig und unbar
- Der marktübliche Zinssatz wurde nachgewiesen
Quelle:
rechtsanwalt-news.de – schreibt vom Vertrag, der Fälligkeit der Rückzahlung, rechtliche Absicherung und typischen Schwierigkeiten beim Geld verleihen im Bekanntenkreis
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