Seit dem vergangenen Jahr ist die Abgeltungssteuer gültig und erfasst nahezu alle Geldanlagen. Ausgenommen von ihr bleiben lediglich Fonds und Wertpapiere, die bereits vor dem 01.01.2009 im Bestand waren.
Alle anderen Kapitaleinkünfte werden mit der Abgeltungssteuer belegt.
Vorteile der Abgeltungssteuer
Obwohl die Abgeltungssteuer einen recht negativ angehauchten Ruf hat, kann sie doch auch einige Vorteile mit sich bringen. Durch den Einbehalt der Steuer, sowie die anonyme Weiterleitung selbiger an das Finanzamt, müssen die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung nicht mehr gesondert aufgeführt werden. Zudem können sich Personen, deren Steuersatz unter den 25 Prozent der Abgeltungssteuer liegt, die zu viel gezahlte Steuer mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück erstatten lassen.
Personen, deren persönlicher Steuersatz höher als 25 Prozent ist, müssen keine Nachzahlungen leisten. Die Kapitaleinkünfte werden ebenfalls nicht mehr auf die übrigen Einkünfte angerechnet, so dass keine Erhöhung des Steuersatzes zu erwarten ist.
Nachteile der Abgeltungssteuer
Die Nachteile der Abgeltungssteuer liegen darin, dass die Spekulationsfrist für Aktien nicht mehr gilt. Werden diese länger als ein Jahr gehalten, waren die Einkünfte daraus bisher steuerfrei. Nun werden sie ebenfalls mit der Abgeltungssteuer versteuert. Ebenfalls müssen sämtliche Kapitaleinkünfte mit der Abgeltungssteuer versteuert werden.
Derzeit gibt es keine Geldanlagen mehr, die davon verschont bleiben. Lediglich fondsgebundene Versicherungen können abgeltungssteuerfrei bleiben, allerdings nur solange es nicht zu einer Kapitalauszahlung kommt. Außerdem entfällt die Abgeltungssteuer bei der Riester Rente und der Rürup Rente.
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Quellen: abgeltungssteuer-2009.de/