Die GEMA hat ihre Gebühren in einigen Bereichen zum Jahreswechsel erhöht. Selbstständige und Unternehmer, die öffentlich Musik abspielen, beispielsweise in einer Bar oder einer Disco, sind direkt davon betroffen. Was sollten Unternehmer daher beachten? Berlin, 23. Februar 2016 – Wie das Gründerlexikon berichtet, stiegen in einigen Bereichen der GEMA die Gebühren zwischen 1,3 und 2,5 Prozent. Betroffen davon sind alle Selbstständigen und Unternehmer, die Musik öffentlich abspielen, sei es in einem Restaurant, einer Disco oder in einem Friseurbetrieb. Aber auch Freiberufler wie Ärzte oder Architekten, die evtl. in einem Wartezimmer das Radio laufen lassen, sind von GEMA-Gebühren betroffen.
Sobald ein Unternehmer eine Betriebsfeier veranstaltet und dort Musik gespielt wird, muss die GEMA informiert werden. Selbst Musik über einen Bildschirm, auf einer Website oder sogar in einer Telefonwarteschleife muss angemeldet werden.
Können Unternehmer die GEMA umgehen?
Die realistische Antwort lautet: Nein. Außer indem Unternehmer keine Musik mehr spielen oder nur solche Musik, die nicht der GEMA unterliegt. Da jedoch Kneipen-Betreiber auf aktuelle Musik angewiesen sind, gibt es keine Möglichkeit für sie, die GEMA zu umgehen. Und Musik zu spielen, die nicht der GEMA unterliegt, ist keine echte Alternatvie, da es sich um vergleichsweise sehr wenige Titel handelt und die Musik nicht unbedingt jedermann’s Geschmack ist.
Selbstständige haben jedoch die Möglichkeit, GEMA-Gebühren als Betriebsausgabe anzusetzen. Somit können steuerpflichtige Erträge geschmälert werden. Die GEMA-Gebührenerhöhung trifft Unternehmer damit nicht “mit voller Wucht”.
Übrigens ist GEMA nicht dasselbe wie GEZ oder VG Media. Jede dieser Gesellschaften überwacht und finanziert andere Medien-Bereiche.
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